ApoVWG im Bundestag

Borchardt: „Dieses Gesetz ist ein Erfolg“

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Berlin -

Heute stimmt der Bundestag über den ersten Teil von Gesundheitsministerin Nina Warkens (CDU) Apothekenreformpaket ab: das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Der Gesundheitsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung mehrheitlich die Annahme des Gesetzes mit den insgesamt 13 Änderungen, die die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD empfohlen haben.

Simone Borchardt (CDU) bezeichnete das ApoVWG als Erfolg. Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) würden gestärkt und keine neuen Parallelstrukturen aufgebaut. Zudem wurde beim Notdienst nachgeschärft und Apotheken entlastet. Apotheken gebühre Respekt, nicht nur für ihre Leistung, sondern auch dafür, dass sie lange auf das Gesetz gewartet haben.

Die Erhöhung des Fixums komme – gestaffelt – wie im Koalitionsvertrag vereinbart auf 9,50 Euro. Die erste Stufe komme zum 1. Juli, die zweite zum 1. Januar. Fixum und Skonto werden per Verordnung geregelt, „diese liegt zur Entabstimmung in Wirtschaftsministerium“, erklärte Borchardt. In der Verordnung würden auch Verschärfungen im Versandhandel geregelt. Das letzte Wort sei hier noch nicht gesprochen, betonte die Abgeordnete. Mit dem ApoVWG werde ein weiterer Grundstein gelegt – der für das Primärversorgungsgesetz.

„Das Gesetz ist ein Ergebnis intensiver und konstruktiver Arbeit und sendet starkes Signal“, so Tanja Machalet (SPD) anschließend in ihrem Redebeitrag. Man stärke die Apotheken als wichtige Säule in der Gesundheitsversorgung. Zudem würden Arztpraxen durch die neuen Aufgaben der Apotheken entlastet. „Die Erhöhung des Fixums kommt“, versicherte sie.

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