Am Freitag wird über den ersten Teil des Apothekenreformpakets abgestimmt – das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Heute hat es der Gesundheitsausschuss bereits mehrheitlich gebilligt: Für den über Änderungsanträge an einigen Stellen angepassten Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen Union und SPD; Grüne und AfD stimmten dagegen und die Linke enthielt sich, teilt der Bundestag mit.
Alle 13 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sind demnach vom Ausschuss genehmigt worden. Der fachfremde Antrag, der den Ausschluss von Rabattverträgen für Biosimilars bis Ende Juni 2028 vorsieht, sei ausführlich und kontrovers diskutiert worden.
Die Vertreter der Opposition hätten insbesondere die Befürchtung geäußert, dass der Gesetzentwurf zu neuen Belastungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) führen könnte, während für die GKV gerade ein umfangreiches Sparpaket vorbereitet werde.
Die Koalition habe darauf verwiesen, dass die geplante Anhebung des Apothekenhonorars nicht Bestandteil dieses Gesetzentwurfs sei, sondern über eine Verordnung geregelt werden solle. Demnach sei die Anhebung des Packungsfixums von aktuell 8,35 Euro über die Arzneimittelpreisverordnung in zwei Schritten vorgesehen: zum 1. Juli 2026 auf 9 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 9,50 Euro.
Ferner sei auch eine strengere Regulierung des Apothekenversandhandels über die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) geplant. Dabei geht es unter anderem um den sicheren Transport temperaturempfindlicher Medikamente.