Amtsgericht Münster

Gepanschter Ibu-Saft: Prozess gegen Apothekerpaar startet

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Berlin -

2023 sorgte der Fall für Aufsehen: Die Staatsanwaltschaft Münster und der Kreis sowie die Polizei Coesfeld teilten mit, dass eine Coesfelder Apotheke durchsucht wurde. Es habe der Verdacht bestanden, die Apotheke habe verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept abgegeben. Zudem war eine Flasche mit dem Aufdruck „Ibuprofensaft“ aufgefallen, in der aber kein Wirkstoff enthalten gewesen sei. Heute beginnt am Amtsgericht Münster der Prozess gegen das Ehepaar.

Ab heute müssen sich der 68-jährige Inhaber und seine Ehefrau wegen des gepanschten Ibu-Saftes und anderen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz (AMG), gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und gegen die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) verantworten. Zudem gehe es um „weitere Verpflichtungen und Vereinbarungen mit Krankenkassen“, wie es vom Gerichtssprecher heißt.

In der Zeit von Mitte 2020 bis Ende 2023 sollen die beiden in mehreren Fällen unerlaubt verschiedene Medikamente abgegeben haben, die unter das BtMG fallen, Rezepte hätten in diesen Fällen nicht vorgelegen. Stattdessen soll sich das Paar durch die Abgabe bereichert haben. In weiteren Fällen sollen solche illegal abgegebenen BtM auch per Post verschickt worden sein.

Der Angeklagte habe zudem gegen das AMG verstoßen, indem er „Arzneimittel in minderer Qualität (zum Beispiel Paracetamol) sowie gefälschte Medikamente hergestellt beziehungsweise nicht zugelassene Arzneimittel in Verkehr gebracht“ habe, heißt es weiter. Dazu soll er niederländische Präparate vorrätig gehalten haben, die in Deutschland gar nicht zugelassen waren.

Luftrezepte und gefälschte Unterschriften

In den Dokumentationen und Protokollen über den Bestand und die Vernichtung von BtM soll er Unterschriften gefälscht haben, auch Lieferscheine für Arzneimittellieferungen seien abgeändert worden. So tauchten dann nicht mehr alle gelieferten BtM-Arzneimittel auf den Lieferscheinen auf.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm außerdem vor, von Januar 2019 bis August 2023 gegenüber einem Abrechnungszentrum in Bremen nicht entstandene Gebühren und Luftrezepte abgerechnet zu haben, um sich zu bereichern. Es bestehe kein Zweifel an der betrügerischen Absicht hinter den vielfältigen Vergehen, die in mehreren Anklageschriften aufgezählt sind. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Inhaber den Betrug in vollem Bewusstsein begangen habe.

Dem heutigen Hauptverhandlungstermin folgen drei weitere Fortsetzungstermine bis Mitte Juni.

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