Apothekenreform

Verhandlungslösung: 3 Prozent stehen zur Disposition

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Berlin -

Trotz aller Proteste seitens der Apothekerschaft bleibt Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) dabei: Nicht nur das Fixum, auch den variablen Vergütungsanteil soll die Apothekerschaft künftig mit dem GKV-Spitzenverband selbst aushandeln.

Sie soll kommen, wenn auch später als ursprünglich angedacht: die Verhandlungslösung. Zwei Jahre nach Beschluss der Verordnung sollen Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband künftig selbst das Apothekerhonorar untereinander ausmachen. Abgesehen vom späteren Eintritt hält Warken an ihrer Ursprungsidee fest: Weder die Kritik der Länder, dass das Verhandlungsergebnis – wie bei allen anderen Gesundheitsberufen auch – verbindlich sein müsse und nicht noch über Schleifen und gegebenenfalls Veto durch das Bundesgesundheits- und Wirtschaftsministerium laufen solle, noch die Forderung der Apothekerschaft, dass man ausschließlich über das Fixum verhandeln solle, wurden von der Ministerin aufgegriffen.

Stattdessen stehen nach wie vor – wie seitens der Kassen gewünscht – auch die 3 Prozent zur Disposition.

GKV-Spitzenverband und die Apothekerschaft sollen dem BMG laut Entwurf jährlich „einen einheitlichen Vorschlag zur Anpassung des relativen Anteils und des Fixums“ vorlegen, heißt nach wie vor im Entwurf der Verordnung zur Apothekenreform.

Anstiege bei den Arzneimittelpreisen werden künftig also mit hoher Wahrscheinlichkeit jedes Jahr die Chance auf eine bessere Vergütung immer weiter schmälern.

Variablen Anteil deckeln

Dass die Kassen mit den aktuellen 3 Prozent Anteil unzufrieden sind, ist kein Geheimnis. Der GKV-Spitzenverband hatte in der Vergangenheit bezüglich der geplanten Verhandlungslösung bereits argumentiert, dass mit dem Fixum nur ein Teil der Vergütung tatsächlich Gegenstand der Verhandlungen wäre. Das sei angesichts der vergütungsrelevanten Bedeutung der weiteren Leistungen für die Apothekenfinanzierung nicht sachgerecht. GKV-Vize Stefanie Stoff-Ahnis hatte sich bereits im Februar für eine Deckelung des variablen Anteils ausgesprochen.

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