Der neue Entwurf zur „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen“ nimmt auch die Krankenhausapotheken in den Blick. Auch sie sollen verpflichtet werden, sich an der Arzneimittelbevorratung nach § 15 Absatz 2 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zu beteiligen, Stichwort dezentrales Notfalldepot. Das soll Apotheken vor Ort entlasten. Die Ersparnis liegt bei insgesamt 20.200 Euro pro Jahr – knapp 1,20 Euro pro Apotheke.
Nach § 15 Absatz 2 ApBetrO muss sichergestellt sein, dass folgende Wirkstoffe in der Apotheken vorrätig gehalten oder kurzfristig beschafft werden können:
Aktuell organisieren die Apothekerkammern die Bevorratung durch dezentrale Notfalldepots. Für die bundesweite Bestückung werden Kosten von jährlich einer Million Euro geschätzt. Mit der neuen Regelung, dass auch Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken zur Bevorratung verpflichtet werden sollen, sollen die durchschnittlichen Kosten von circa 58,80 Euro pro Apotheke und Jahr auf circa 57,60 Euro pro Apotheke und Jahr reduziert werden. Damit sollen sich für öffentliche Apotheken Einsparungen von insgesamt circa 20.200 Euro pro Jahr ergeben, die künftig durch Krankenhausapotheken finanziert werden, rechnet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Entwurf vor. Begründet wird die Vorratshaltung damit, dass die Wirkstoffe hauptsächlich im klinischen Bereich Anwendung finden.
Angepasst werden zudem die Regelungen in § 32 ApBetrO zur Überprüfung der Arzneimittelvorräte und der apothekenpflichtigen Medizinprodukte auf den Stationen. Bislang musste ein Protokoll in „vierfacher Ausfertigung“ erstellt werden. Der Passus entfällt künftig. Dementsprechend gibt es Anpassungen bei der Übermittlung des Protokolls. Dadurch sollen Bürokratie abgebaut und die Überprüfung auf den Stationen erleichtert werden.
Unverändert bleibt das Vorhaben, die Dokumentation von Importarzneimitteln in Krankenhausapotheken und krankenhausversorgenden Apotheken zu erleichtern, sofern eine Rückverfolgung über die Dokumentation auf der Station gewährleistet ist.
APOTHEKE ADHOC Debatte