Kassenabschlag spielt keine Rolle

GKV-Sparpaket: So argumentiert das BMG

, Uhr
Berlin -

In Rekordschnelle hat Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ihr GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) durch das Kabinett bekommen; bis zur parlamentarischen Sommerpause soll die Reform abgeschlossen sein. In einem Argumentationspapier gibt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Überblick über die Ziele und Kernpunkte der Reform.

Seit Jahren sei eine Reform des GKV-Systems überfällig, allein seit 2022 hätten sich die Zusatzbeiträge mehr als verdoppelt, heißt es in dem Papier. „Nach Jahren der ständigen Beitragserhöhungen zeigen wir, dass wir es ernst damit meinen, die Finanzen der Krankenkassen endlich wieder auf ein solides Fundament zu setzen.“ Durch die Maßnahmen im Entwurf sollen rund 15 Milliarden Euro eingespart werden. Allerdings werde reines Sparen nicht reichen, auch Strukturreformen müssten folgen, kündigt das BMG an. Die Apotheken werden in dem fünfseitigen Argumentationspapier nicht erwähnt, auch der geplante Kassenabschlag spielt keine Rolle.

Die finanzielle Lage der GKV sei dramatisch; laut Prognosen werde das Defizit im kommenden Jahr auf 15 Milliarden Euro, im Jahr 2030 auf 40 Milliarden Euro geschätzt. Ziel der Reform sei die „nachhaltige, solide Finanzierung der GKV bei gleichzeitiger Beibehaltung eines flächendeckend hohen Leistungsniveaus“.

Leitplanken

Zwei neue Leitplanken sollen die Finanzstrategie fortan tragen. Ab sofort müsse das Prinzip der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik oberste Maxime sein, die konsequent in allen Bereichen umgesetzt werden müsse. Das heißt konkret: Die Vergütungsanstiege sollen in Zukunft auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV begrenzt werden. „Vergütungen werden dadurch nicht gekürzt, sondern der weitere Anstieg auf die gesamtwirtschaftliche Lohndynamik begrenzt“, heißt es in dem Papier. Hierbei müssten alle Beteiligten und Bereiche einen Beitrag leisten.

Außerdem sollen künftig nur noch Leistungen mit nachweislichem Nutzen bezahlt werden. Das gilt nicht nur für tatsächliche gesundheitliche Maßnahmen, sondern auch für kostenintensive Regelungen, die ihr Ziel verfehlt haben.

Arzneimittel: Standortförderung vs. Sparbeitrag

Auch bei den Arzneimitteln soll gespart werden: „Mit knapp 58,5 Milliarden Euro in 2025 und einem Plus von etwa 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr stellen die Ausgaben für Arzneimittel einen wesentlichen Kostenfaktor in der GKV dar“, heißt es in dem Papier. Gleichzeitig aber sei die Pharmaindustrie ein bedeutsamer Standortfaktor für Deutschland: Forschung, Entwicklung und Herstellung von wichtigen Arzneien müssten auch weiterhin hierzulande stattfinden; nur so könnten Versorgungssicherheit und Arbeitsplätze für die Zukunft erhalten werden.

„Mit den geplanten Maßnahmen schaffen wir daher ein ausgewogenes Paket, bestehend aus notwendigen Belastungen bei den Vergütungsanstiegen auf der einen und wichtigen bürokratischen Entlastungen auf der anderen Seite.“

Bei der vorgesehenen Begrenzung von Vergütungsanstiegen auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen im Rahmen eines dynamischen Herstellerabschlags sollen demnach Ausnahmen für die Unternehmen gelten, die ihre neuen Arzneimittel in Deutschland herstellen beziehungsweise klinisch erproben – „das klare Bekenntnis zum Standort Deutschland soll sich für die Unternehmen lohnen.“

Gleichzeitig sollen Maßnahmen, die sich als innovationshemmend und überwiegend bürokratisch erwiesen haben, wieder zurückgenommen werden, um Planungssicherheit zu garantieren und den Weg für Innovationen frei zu machen.

Der Beitrag, den die Pharmaindustrie zu leisten hat, soll sich bis 2030 auf 22 Prozent des Anteils der Leistungserbringer erhöhen. „Wir können nicht auf der einen Seite sichere und breite Lieferwege sowie mehr Unabhängigkeit von Produktionsstandorten in China oder Indien fordern und gleichzeitig die Unternehmen in Deutschland überproportional belasten“, heißt es im Papier zur Rechtfertigung.

Kliniken und Praxen

Den Löwenanteil will Warken bei den Leistungserbringern einsparen. Der größte Kostenblock der GKV-Ausgaben sei die stationäre Versorgung. Im vergangenen Jahr seien mehr als 111 Milliarden Euro für Krankenhausbehandlungen ausgegeben worden, fast 10 Prozent mehr als noch im Vorjahr. Auch die Umstellung auf einen Kostenausgleich der Pflegepersonalkosten im Jahr 2020 habe die Ausgaben um 67 Prozent gesteigert. Damit soll nun Schluss sein: Der gewünschte Nachholeffekt bei den Löhnen der Pflegekräfte habe stattgefunden – „Personalausstattung in der Pflege und in der Folge auch die Arbeitsbedingungen konnten in vielen Bereichen verbessert werden.“ Künftig sollen Tarifsteigerungen, die die Obergrenze übersteigen, im Krankenhausbereich wie bis 2024 nur noch zur Hälfte vergütungserhöhend berücksichtigt werden können.

Allerdings soll zusätzliches Personal, das zur Erfüllung von bestimmten Personalvorgaben, insbesondere durch Gesetz, Verordnung oder Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), benötigt wird, weiterhin voll refinanziert werden.

Auch im Krankenhaus sollen Vergütungssteigerungen bei stationären Leistungen auf die tatsächliche Kostenentwicklung, maximal jedoch die Grundlohnrate – 2027 bis 2029 mit einem Abschlag von 1 Prozentpunkt – begrenzt werden. „Die bisher geltende Regelung, dass hierbei stets der höhere Wert zu berücksichtigen ist, wird zurückgenommen“, heißt es in dem Papier.

Auch im ambulanten Bereich seien die Ausgaben stark gestiegen. Auch die Vergütung der Ärzte soll künftig an der Grundlohnrate orientiert werden. „Ein besonders relevanter Kostenfaktor ist der Anstieg vertragsärztlicher Leistungen, die außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) und damit extrabudgetär und ohne mengenbegrenzende Maßnahmen vergütet werden“, heißt es in dem Papier. Der Anteil am ärztlichen Gesamthonorar liege inzwischen arztgruppenübergreifend bei etwa 40 Prozent.

Die Wachstumsdynamik bei der extrabudgetären Gesamtvergütung (EGV) soll künftig dauerhaft begrenzt und an die Einnahmenentwicklung der GKV angepasst werden. Wenig zielgenaue, kostenintensive Sondervergütungen sollen abgeschafft werden; dazu zählen zum Beispiel extrabudgetäre Zusatzvergütungen für Leistungen, die in offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen erbracht werden. Auch die gesetzliche Vorgabe für eine extrabudgetäre Zusatzvergütung zur Erst- und Folgebefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) soll gestrichen werden.

SPD: Versicherte entlasten

Der Koalitionspartner hat unterdessen bereits klar skizziert, bei welchen Punkten von Warkens Reform im Parlament noch nachgebessert werden müsse. Dabei geht es allerdings nicht um die Entlastung der Leistungserbringer; der Fokus liegt auf den Maßnahmen, die die Versicherten belasten könnten. So wollen die Sozialdemokraten die Beitragsfreiheit der Mitversicherung erhalten, die geplante Absenkung der Zuschüsse für Zahnersatz streichen und die Zuzahlungen begrenzen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte