Statt 19,6 Milliarden Euro sieht der neue Entwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz für das kommende Jahr nur noch Einsparungen in Höhe von 16,3 Milliarden Euro vor. Entlastungen für die Leistungserbringer gibt es nicht, die Arbeitgeber müssen sogar mehr zahlen. Dafür kommt Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) günstig aus der Nummer.
„Auch der Bund leistet einen Beitrag zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV durch eine Verschiebung der Rückzahlung der in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen von insgesamt 5,6 Milliarden Euro“, heißt es im Entwurf. Das Geld soll erst von 2035 bis 2039 zurückgezahlt werden.
Außerdem wird eine wichtige Forderung erfüllt: Der Bund steigt in die kostendeckende Finanzierung bei Beziehenden von Grundsicherungsgeld ein und erhöht die monatliche Beitragspauschale dauerhaft aufwachsend ab dem Jahr 2027. Allerdings wird der Betrag von derzeit rund 150 Euro nur nach und nach aufgefüllt:
Dadurch entstehen dem Bund Mehrausgaben in Höhe von 250 Millionen Euro in 2027, gefolgt von 500 Millionen Euro in 2028 und jährlich aufwachsend weiteren Mehrausgaben von jeweils 500 Millionen Euro in den Jahren 2029 bis 2051.
Doch erst einmal kommt der Bund sogar günstiger weg: „Aufgrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung des Bundes wird der Bundeszuschuss für die GKV für die Jahre 2027 bis 2030 um je 2 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro reduziert“, heißt es im Entwurf.
Mit anderen Worten: Zwar muss der Bund im kommenden Jahr 250 Millionen Euro für die Bürgergeldempfänger mehr ausgeben, dafür spart er 2 Milliarden Euro durch einen niedrigeren Bundeszuschuss ein. Damit ist fast die Hälfte der 3,3 Milliarden Euro, um die die Entlastung für die GKV geringer ausfällt, alleine beim Bund zu verorten.
Immerhin: Ab 2028 soll eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt werden. „Das geschätzte Aufkommen in Höhe von jährlich rund 450 Millionen Euro soll der gesetzlichen Krankenversicherung in geeigneter Art und Weise entlastend zugutekommen; nicht zuletzt mit Blick auf ihre Angebote zur Primärprävention – beispielsweise im Bereich betriebliche Gesundheitsförderung und Setting-Ansätze – von denen über den Kreis der gesetzlich Krankenversicherten hinaus auch weitere Bevölkerungsgruppen profitieren.“