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Bürgergeldempfänger: Bund soll alles zahlen

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Berlin -

Der Bund soll die Kosten für Bürgergeldempfänger komplett übernehmen. Das fordern die Gesundheitsexpertinnen und -experten der Länder.

Der Bund will laut Beitragssatzstabilisierunggesetz (BStabG) endlich in die Finanzierung der Bezieher von Grundsicherung einsteigen, allerdings zunächst in bescheidenem Umfang. Die monatliche Beitragspauschale wird aufwachsend ab dem Jahr 2027 erhöht:

  • 2027 auf das 0,2234-Fache der monatlichen Bezugsgröße
  • 2028 auf das 0,2312-Fache der monatlichen Bezugsgröße
  • 2029 auf das 0,2464-Fache der monatlichen Bezugsgröße
  • 2030 auf das 0,2618-Fache der monatlichen Bezugsgröße
  • und in den Jahren 2031 bis 2051 jährlich erhöht um 0,0135 x 0,926(geltendes Jahr – 2031 – 1)

Dadurch entstehen dem Bund Mehrausgaben in Höhe von 250 Millionen Euro in 2027, gefolgt von 500 Millionen Euro in 2028 und jährlich aufwachsend weiteren Mehrausgaben von jeweils 500 Millionen Euro in den Jahren 2029 bis 2051.

Dass der Betrag nur nach und nach aufgefüllt wird, geht den Ländern nicht weit genug. Daher fordert der Gesundheitsausschuss, dass sofort das 0,5689-Fache der monatlichen Bezugsgröße gezahlt wird.

Laut Ausschuss werden die Leistungsausgaben der Krankenkassen in diesem Bereich seit mehreren Jahren nicht auskömmlich durch die Beitragseinnahmen gedeckt. Zwar würden die Beiträge von der Bundesagentur für Arbeit aus Steuermitteln an den Gesundheitsfonds bezahlt; doch aufgrund der zu geringen Höhe des in Ansatz gebrachten Anteils an der monatlichen Bezugsgröße komme es zu einer systematischen Unterdeckung. „Diese geht in nicht hinzunehmender Weise zu Lasten der Solidargemeinschaft.“

Ein vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Auftrag gegebenes Iges-Gutachten beziffert die Lücke mit knapp 10 Milliarden Euro. Unter Berücksichtigung der Geflüchteten aus der Ukraine erhöhe sich die Deckungslücke weiter.

Die ebenfalls vom BMG beauftragte Finanzkommission Gesundheit habe sich für eine kostendeckende Regelung ausgesprochen und die damit verbundene Finanzwirkung auf jährlich 12 Milliarden Euro beziffert, was einem monatlichen Beitrag von 400 Euro je Person entspreche.

Unter Annahme eines ermäßigten Beitragssatzes (14 Prozentpunkte), eines durchschnittlichen GKV-Beitragssatzes in Höhe von 2,9 Prozentpunkten sowie einer Bezugsgröße in Höhe von 4160,66 Euro (Annahme Steigerung 5,2 Prozentpunkte Mittelwert 2023 bis 2026) ergeben sich beitragspflichtige Einnahmen in Höhe von 2366,86 Euro je Person. „Dabei orientiert sich der vorliegende Regelungsvorschlag an der Zielsetzung des Gesetzentwurfs, zukünftig eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik zu vollziehen.“

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