Ein Apotheker hat zahlreiche nicht abgerechnete E-Rezepte in seiner Warenwirtschaft entdeckt. Aufgefallen sind die offenen Posten nach einem Gespräch mit seinem Softwareanbieter ADG. „Bei der Erklärung der TI-App wurde mir vorsichtig gesagt, dass es sein kann, dass einzelne Rezepte nicht in die Abrechnung gehen“, sagt er. Als er den Datumsfilter auf den Start des E-Rezepts legte, stockte ihm angesichts des hohen Fehlbetrags der Atem. Bei ADG verweist man auf Schulungen und Online-Hilfen. Auch dem Landesapothekerverband (LAV) Baden-Württemberg ist das Problem längst bekannt.
Insgesamt geht es um etwa 200 Verordnungen und offene Rezeptgelder in Höhe von rund 25.000 Euro seit Anfang 2024. Beim Austausch mit ADG über die Abrechnung von E-Rezepten waren nur die noch gültigen Rezepte im Gespräch. „Wir gingen vom Filter her drei Monate zurück und man zeigte mir, wie ich Rezepte manuell nachschieben kann, die nicht in die Abrechnung gegangen sind.“ Eigentlich ging er zuvor davon aus, dass das System fehlerfrei laufe.
Doch mit der neuen TI-App sei die Fehlermeldung „E-Rezept-ID unbekannt“ erschienen. Dieser Fehler sei jedoch nirgends konstant definiert. ADG schreibe dazu: „Einreichung durch Apotheke storniert“. Das hält der Apotheker für vorgeschoben: „Warum sollten wir?“ Ende Mai wurde die „TI-App Überprüfung der E-Rezepte“ in die Hilfe miteingefügt. „Mir war der Filter für diese Meldung vorher nicht bekannt“, sagt der Apotheker. „Deshalb konnte ich es nicht prüfen.“
Fehlende Chargeneingaben und folglich nicht automatisierte Einreichungen seien aber ebenso ein Problem. „Hier hätte durch mich eine verstärkte Kontrolle stattfinden müssen, aber wer schafft das schon bei den Tausenden Verordnungen im Monat?“, räumt er ein. „Hier wäre ein Hinweis des Systems nötig, bevor die Abgabedaten technisch ungültig werden.“
Bei Rücksprache mit Kolleg:innen in anderen Apotheken sei herausgekommen, dass ebenfalls Rezeptgelder fehlten. Der Apotheker fragte beim LAV nach. Dort ist das Problem bekannt. „Wir haben LAV-seits eine Formulierungshilfe erstellt, um betroffenen Mitgliedern behilflich zu sein, auf die entsprechenden Kostenträger zuzugehen und eine nachträgliche Anrechnung der betroffenen Versorgungsvorgänge zu erreichen“, sagt ein Sprecher. Ob dies nur und ausschließlich bei ADG bestehe, sei durch den Verband nicht zu bemessen.
Eine ADG-Sprecherin verwies darauf, dass grundsätzlich an der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Produkte und Prüfmechanismen gearbeitet werde. „Die Verarbeitung von E-Rezepten erfolgt in einem komplexen Zusammenspiel verschiedener Systeme und Prozessschritte. In Einzelfällen kann es dazu kommen, dass bei der Bearbeitung von E-Rezepten nicht alle für die Abrechnung erforderlichen Datensätze vollständig automatisch übertragen werden und händisch nachgearbeitet werden müssen.“
Prüffilter stünden seit Einführung des E-Rezepts zur Verfügung, genau wie dazu passende Schulungen, Schulungsunterlagen, Webinare und eine detaillierte Online-Hilfe. „Wir stehen immer im direkten Austausch mit Apotheken, um unsere Kunden bestmöglich zu unterstützen. Gemeinsam mit ihnen prüfen wir die jeweiligen Einzelfälle und begleiten die erforderlichen Schritte zur Klärung. Sofern eine erneute Verordnung notwendig ist, unterstützen wir die Apotheke bei der weiteren Vorgehensweise“, sagt sie.
Der Apotheker ist mit der Erklärung nicht zufrieden. Er weist darauf hin, dass die Kontrollfunktion für die E-Rezepte Ende Mai eingeführt worden sei. Zudem könne ein angesprochener „Einzelfall“ ein Hochpreiser sein. „Dann ist das schon zu viel. Über die Zeit summieren sich Einzelfälle dann zu enormen Summen“, sagt er.
Das Problem liegt dem LAV zufolge an nicht oder nicht zeitgerecht ausgestellten sogenannten Quittungsdatensätzen, die ihrerseits vom Fachdienst der Gematik erzeugt werden müssen. „Bei der Gematik liegt sowohl die technische Spezifikationshoheit als auch die Verantwortung hierfür. Die Apotheke hat darauf keinen Einfluss“, sagt er. Werde kein Quittungsdatensatz erstellt, sei eine Abrechnung nicht möglich. „Anders gesagt: Die betroffene Verordnung erreicht im Abrechnungsweg den Kostenträger gar nicht. Wird das in der Apotheke nicht zügig erkannt, kommt hinzu, dass nach 100 Tagen die Rezeptdaten aus dem Fachdienst gelöscht werden und das Problem auch nicht womöglich im Nachgang ‚geheilt‘ werden kann.“
Um an das Geld zu kommen, muss jede Kasse einzeln angeschrieben werden. „Das ist ein sehr großer Aufwand, ein Wahnsinn. Ob ich das Geld bekomme, weiß ich nicht, ich bitte um Kulanz“, so der Apotheker. Bei einer nachgelagerten Abrechnung kann die Apotheke laut LAV ein „ERP-Find-Ticket“ beifügen, das durch die Gematik erstellt wird und die technische Problembeschreibung enthält. „Darüber hinaus kann die Apotheke auf die Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V für elektronische Verordnungen vom 1. Juli 2024 zwischen GKV-Spitzenverband und DAV verweisen, welche das beiderseitige Bewusstsein zum Ausdruck bringt, dass ‚der Start des E-Rezeptes mit technischen Schwierigkeiten verbunden ist‘ und daher ein grundsätzliches Gebot des Augenmaßes (§ 5) gilt“, so der Verbandssprecher.