Schnell soll es nun gehen im Hinblick auf die GKV-Beitragsstabilität: Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll der Gesetzgebungsprozess zum Spargesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) abgeschlossen sein. Erst vergangene Woche hat Warken ihren Referentenentwurf vorgelegt, bereits heute ist eine Video-Verbändeanhörung angesetzt. Während es seitens der Leistungserbringer Kritik und Warnungen hagelt, loben die Kassen die Reform. Insbesondere das Bekenntnis zur einnahmeorientierten Ausgabenpolitik wird von den Kassen begrüßt. Allerdings kritisieren sie die fehlende Kostendeckung des Bundes für Bürgergeldbeziehende.
„Auch wenn sie einzelne Punkte wie die erneute Belastung der beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber kritisch sieht – ihr ist eine konstruktive Zusammenarbeit für die Zukunft der solidarischen Krankenversicherung ein echtes Anliegen“, Dr. Gertrud Demmler, Vorständin der SBK Siemens-Betriebskrankenkasse. „Ich wünsche mir sehr, dass alle gemeinsam Verantwortung übernehmen und konstruktiv argumentieren.“
Die Ausgaben für die Versorgung würden seit Jahren ungebremst steigen. Das sei zu einem großen Teil durch gesetzliche Eingriffe auf Preise und Vergütung entstanden. „Dass das Bundesministerium für Gesundheit diese jetzt zurücknimmt, um die Beiträge zu stabilisieren, ist absolut richtig!“
„Die solidarische Krankenversicherung ist eine der großen Errungenschaften dieses Landes – weltweit bewundert. Wir schulden es unseren Versicherten und den nächsten Generationen, sie zukunftsfest zu machen. Dazu brauchen wir echte Reformen hin zu einer patienten- und versichertenzentrierten Versorgung“, so Demmler.
Auch die Vorständin des BKK-Dachverbandes Anne-Kathrin Klemm betont, dass der Referentenentwurf in weiten Teilen ein starkes Bekenntnis zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik sei. „Das zeigt, dass die Bundesregierung verstanden hat, worauf es jetzt ankommt. Die Hauptkostentreiber im System werden in die Pflicht genommen, wenngleich hier durchaus noch mehr möglich gewesen wäre“, so Klemm.
Umso wichtiger sei es jetzt, dass das Gesetz im weiteren Verfahren nicht noch weiter verwässert werde: „Alles in allem ist dieser Gesetzentwurf ein solider Auftakt für die Rettungsmission der GKV.“
Allerdings fordert der Verband an einer Stelle Nachbesserungen: „Vor allem die angekündigten Leistungskürzungen für Patientinnen und Patienten sowie die erhöhten Zuzahlungen lehnen wir ab. Die Versicherten wurden in den vergangenen Jahren oft genug durch Beitragssatzerhöhungen zur Kasse gebeten“, fordert Klemm.
Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Beitragszahlenden mit acht Milliarden Euro belastet werden sollen, insbesondere, weil der Bund sich weiterhin aus der Verantwortung stehle. „Bundesfinanzminister Lars Klingbeils kategorische Ablehnung, die Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldbeziehende über den Bundeshaushalt zu finanzieren, verhindert eine solidarische Verteilung der Lasten dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Da stellt sich mir schon die Frage, warum immer die Beitragszahlenden die Suppe auslöffeln sollen“, kritisiert Klemm deutlich.
Der einzige Beitrag des Bundes der im Referentenentwurf vorgehene ist sei eine Stundung der Rückzahlung der Darlehen aus den Jahren 2023, 2025 und 2026 an die GKV. Diese müssten nun erst in den Jahren 2035 bis 2039 zurückgezahlt werden. „Das ist angesichts der enormen Herausforderungen in der GKV einfach viel zu wenig“, so die Vorständin.
Die Anhebung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro solle zwar eigentlich Besserverdienende nach dem Solidaritätsprinzip stärker in die Finanzierungspflicht nehmen, doch weil die Versicherungspflichtgrenze gleichzeitig nicht mit angehoben werde, erhöhe sich für Besserverdienende der Anreiz, in die PKV zu wechseln. Am Ende könne sich das Ganze noch als ein PKV-Förderungsgesetz herausstellen.
Auch die AOK fordert eine stärkere Beteiligung des Bundes: „Nicht akzeptabel ist, dass der Bund seinen Verpflichtungen zur ausreichenden Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden offenbar weiterhin nicht nachkommen will. Die Experten der Finanzkommission hatten empfohlen, diese rechtswidrige Unterfinanzierung zu beenden“, kritisiert AOK-Chefin Dr. Carola Reimann. Es sei schlicht ungerecht, denn auch Privatversicherte und Beamte müssten an der Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe beteiligt werden.
Auch die AOK sieht die stärkere Belastung der Versicherten kritisch: Mit der Einschränkung der Familienversicherung, den höheren Zuzahlungen und den Kürzungen beim Krankengeld sowie beim Kinderkrankengeld drohten den Versicherten zusätzliche finanzielle Belastungen in Höhe von acht Milliarden Euro.
Gleichzeitig würden zudem das von der Kommission umrissene Einsparpotenzial von rund 16 Milliarden Euro nur teilweise ausgeschöpft: Vor allem die Ausgaben im Pharmabereich würden weit weniger beschnitten als von den Expertinnen und Experten empfohlen. „Damit hat das Sparpaket eine soziale Schieflage.“
Auch Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) kritisiert, dass der Arzneimittelbereich nur unterproportional zur Konsolidierung beitragen solle. „Das ist angesichts der immer weiter steigenden Ausgaben für Arzneimittel – fast 60 Milliarden Euro 2025 – und der satten Gewinne der Pharmaindustrie nicht nachvollziehbar. Hier muss im weiteren Verfahren deutlich nachgesteuert werden.“
Auch die vollständige Umsetzung der von der Finanzkommission vorgeschlagenen Regeln zur Krankenhausabrechnungsprüfung müsste noch ergänzt werden. Zudem kritisiert der vdek, dass die Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende weiterhin nicht vollständig durch den Bund übernommen werden.
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