Eigentlich hatten sich die Koalitionsfraktionen mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf eine zweistufige Fixumserhöhung geeinigt. Die erste Erhöhung sollte demnach schon zum 1. Juli erfolgen. Damit das zeitlich klappt, müsste die entsprechende Verordnung aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) nun schnell im Kabinett beschlossen werden. Doch nun hat offenbar das Finanzministerium (BMF) auf den letzten Metern noch Diskussionsbedarf, heißt es aus Regierungskreisen. Grund seien demnach offene Fragen zur Gegenfinanzierung.
Eigentlich wollten BMG und BMWE die versprochene Erhöhung des Apothekenfixums nun zeitnah auf den Weg bringen. Ob die Ministerverordnung morgen das Kabinett durchläuft, ist zum jetzigen Zeitpunkt aber wohl noch strittig. Dem Finanzminister fehle ein Plan für die Gegenfinanzierung. Die Tagesordnung für die morgige Sitzung liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Eigentlich hatte das BMWE noch vor Kurzem auf Anfrage die zweistufige Erhöhung zum 1. Juli und zum 1. Januar 2027 bestätigt. Man arbeite „mit Hochdruck“ an der Umsetzung, hieß es.
Nach Informationen aus Regierungskreisen könnte sogar der Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit wieder ins Spiel kommen, wenn anders keine Einigung gefunden werden kann. Die Kommission hatte in ihrem Bericht empfohlen, das Fixum schrittweise anzuheben – in den Jahren 2027 bis 2029 auf Höhe der Grundlohnrate abzüglich eines Abschlags um einen Prozentpunkt und in den Jahren 2030 und 2031 bis maximal um die Grundlohnrate, bis es im Jahr 2031 schließlich die versprochenen 9,50 Euro beträgt.
Die Anhebung des Fixums geschieht per Verordnung, Zustimmungen von Bundestag und Bundesrat sind nicht erforderlich. Allerdings wird die Zeit knapp, um die Anhebung bis Juli auch technisch umzusetzen.