Bis spät in den gestrigen Abend hinein wurde gerungen, ob das Fixum auf die Tagesordnung des Kabinetts kommt. Eine Verschiebung hätte massive Folgen haben können. Denn damit die 9 Euro auch rechtzeitig umgesetzt werden können, müssen rechtzeitig für alle Arzneimittel neue Preise angemeldet werden. Um Chaos zu vermeiden, hatten die Verantwortlichen schon mit dem neuen Betrag gerechnet – obwohl es bis zum Schluss keine klare Anweisung aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) gab.
Zweimal im Monat werden in die Warenwirtschaftssysteme der Apotheken neue Produkt- und Preisinformationen eingespielt. Die Hersteller melden ihre Daten an die Informationsstelle für Arzneimittelspezialitäten (IfA). Bei der Abdata werden diese Informationen mit denen der Kassen zusammengeführt und für den Artikelstamm aufbereitet, der schließlich die Grundlage für die Softwarehäuser bildet. Auf diese Weise können die Apotheken stets mit einem Produktverzeichnis arbeiten, das jeweils die aktuellen Preise und Vertragsdaten enthält.
Um die Daten einzupflegen, brauchen alle Beteiligten einen gewissen Vorlauf. Hinzu kommt aktuell, dass zum 1. Juli auch neue Rabattverträge der Ersatzkassen in Kraft treten. Außerdem müssen neue Festbeträge berücksichtigt werden, und als ob das nicht genug wäre, greift auch der jährliche Inflationsausgleich im Zusammenhang mit dem Preismoratorium.
Um Chaos zu vermeiden, hatten sich die Beteiligten bei Abdata, IfA und GKV-Spitzenverband vorsorglich entschieden, das neue Fixum zugrunde zu legen – auch wenn es aus dem BMG dazu keine Garantie gab. Für den Notfall hätte es noch einen Rückfallmechanismus gegeben, wie Matthias Zimmermann von der Abdata erklärt. Nach seinen Angaben ist es nicht das erste Mal, dass so ein Manöver durchgeführt wurde. Allerdings habe es in der Vergangenheit – etwa bei Änderungen des Mehrwertsteuersatzes – stets eine schriftliche Bestätigung gegeben.
Nur bei Modul V könnte es noch nachträgliche Anpassungen geben. Den dahinter liegen Verträge auf Landesebene, die teilweise auf unterschiedlichen Preisberechnungsmechanismen beruhen. Hier könnten auch nach dem 1. Juli noch Änderungsmeldungen eintreffen.