Das Kabinett hat der Anhebung des Fixums in zwei Stufen zugestimmt. Die Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) im Wortlaut.
„Das Apothekenhonorar, das Apotheken für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln pro Packung erhalten (Packungsfixum), wurde zuletzt im Jahr 2013 auf 8,35 Euro angehoben. Seitdem haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken, insbesondere durch gestiegene Betriebskosten, verändert“, heißt es eingangs. Allerdings stehe auch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vor „signifikanten finanziellen Herausforderungen“.
„Da Apotheken eine zentrale Säule in der Gesundheitsversorgung in Deutschland sind, sieht der Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und SPD eine Erhöhung des Packungsfixums von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro vor.“ Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) hätten sich die Koalitionsfraktionen mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) darauf verständigt, dass das Packungsfixum kurzfristig bereits zum 1. Juli und dann noch einmal zum 1. Januar angehoben wird.
Der Verordnungsentwurf diene der Umsetzung des Koalitionsvertrages und sehe entsprechend der Vereinbarung zum ApoVWG vor, dass das Packungsfixum gestaffelt in folgenden zwei Schritten von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro angehoben wird:
Bei 640 Millionen Packungen zulasten der GKV ergeben sich laut Verordnung in diesem Jahr Mehrausgaben in Höhe von circa 250 Millionen Euro und im kommenden Jahr von circa 875 Millionen Euro, jeweils inklusive Umsatzsteuer.
Auf der Grundlage von 160 Millionen Packungen ergeben sich für die PKV im ersten Schritt zusätzliche Kosten von 40 Millionen Euro und im zweiten Schritt von rund 145 Millionen Euro. Für die Träger der Beihilfe ergeben sich rund 20 Millionen Euro beziehungsweise circa 73 Millionen Euro.
Mit dem ApoVWG und der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen würden Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu verbessern, Bürokratie abzubauen und die Flexibilität für die Wahrnehmung des Versorgungsauftrages zu erhöhen. „Die Apotheken werden damit deutlich entlastet. Ziel dieser Verordnung ist es, parallel die wirtschaftliche Grundlage der Apotheken durch eine angemessene Anpassung der Vergütung zu stärken und die Arzneimittelversorgung in Deutschland langfristig zu sichern.“
Die Ressortabstimmung sei abgeschlossen. Finanz- und Justizministerium hätten zugestimmt; Letzteres habe die Rechtsprüfung vorgenommen. Die übrigen Ressorts hätten keine Einwände erhoben. Der Nationale Normenkontrollrat sei beteiligt worden und werde seine Stellungnahme wegen der kurzen Frist nachreichen. „Auf die Anhörung der Länder, kommunaler Spitzenverbände, Fachkreise und Verbände wurde verzichtet, da sie bereits umfangreich im Rahmen der Beratungen zum ApoVWG sowie im Rahmen des Verfahrens einer Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen zur wirtschaftlichen Situation der Apotheken Stellung genommen hatten.“