Das Kabinett hat die Erhöhung des Apothekenhonorars beschlossen. Zum 1. Juli steigt das Fixum auf 9 Euro, zum 1. Januar dann auf 9,50 Euro. Die Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) kann damit in Kraft treten.
Der erste – und für die Apotheken wahrscheinlich wichtigste – Teil der Apothekenreform ist durch: Das Kabinett hat der 3. Verordnung zur Änderung der AMPreisV zugestimmt, mit der das Fixum in zwei Schritten auf 9,50 Euro angehoben werden soll.
Bis zum Schluss war hinter den Kulissen verhandelt worden. Auf der Tagesordnung für die heutige Kabinettssitzung fehlte gestern der Punkt, weil das Bundesfinanzministerium (BMF) dem Vernehmen nach eine Gegenfinanzierung gefordert hatte. Noch am späten Abend hieß es, dass ein Antrag nachgereicht werden könnte.
Da es sich nur um eine Verordnungsänderung handelt, die nicht von Bundestag oder Bundesrat verabschiedet werden muss, kann die Änderung nach dem Beschluss in Kraft treten. Dann müssen die neuen Preise noch rechtzeitig in die Apothekensoftware eingespielt werden.
Ab 2028 soll das Apothekenhonorar dann verhandelt werden – und zwar sowohl Fixum als auch prozentuale Spanne. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat dem Bundesrat die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen bereits vorgelegt. Dritter Teil der Apothekenreform ist das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG).
In ihrer Sitzung am 12. Juni kann die Länderkammer somit über die beiden offenen Teile des Reformpakets beraten.