Es war ein langer Kampf, bis zuletzt blieb es spannend. Jetzt steht fest: Zum ersten Mal seit 2013 wird das Apothekenhonorar erhöht. Die Abda freut sich über den Erfolg, kritisiert allerdings, dass diese Anpassung nur stufenweise erfolgt und durch neue Sparmaßnahmen der Bundesregierung teilweise sogar wieder aufgehoben werden soll.
„Seit 13 Jahren wurde das Apothekenhonorar nicht angepasst – jede fünfte Apotheke musste seitdem schließen. Um das Apothekensterben zu stoppen und die Arzneimittelversorgung für Bürgerinnen und Bürger zu sichern, war die Erhöhung unseres Honorars längst überfällig“, sagt Abda-Präsident Thomas Preis. „Mit seinem Beschluss setzt das Bundeskabinett endlich die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Erhöhung des Apothekenhonorars auf 9,50 Euro pro rezeptpflichtigem Medikament um. Die Verordnung ist ein richtiges Signal an die Apotheken, das viel früher hätte kommen müssen.“
Die nur schrittweise Honorarerhöhung führe allerdings zu einer gefährlichen Verzögerung der Apothekenstabilisierung. „Und mit der ebenfalls von der Bundesregierung geplanten Erhöhung des sogenannten Apothekenabschlags auf 2,07 Euro pro verordnetem Medikament will die Bundesregierung das Honorar ab dem kommenden Jahr sogar gleich wieder kürzen. Es ist nicht verständlich, warum die Koalition die Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung durch die Apotheken nur halbherzig stärkt. Denn klar ist doch: Mehr Menschen müssen weitere Wege in Kauf nehmen, wenn die wohnortnahe Arzneimittelversorgung weiter ausdünnt.“
Der Regierungsentwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) sieht vor, den Apothekenabschlag von 1,77 auf 2,07 Euro pro Rx-Packung ab 2027 zu erhöhen. Durch die Erhöhung dieses Abschlages, den die Apotheken den Krankenkassen gewähren, wird das Apothekenhonorar wieder gesenkt.
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