Spargesetz

Warken hält an Abschlagserhöhung fest

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Berlin -

Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStbG) wird in der kommenden Woche wohl doch nicht im Bundestag sein. So soll mehr Zeit für eine ausführliche Beratung bleiben. Ein Thema ist die Erhöhung des Apothekenabschlags, die vom Bundesrat abgelehnt wird. Doch die Bundesregierung hält an dem Vorhaben fest, schließlich hätten sich die Bedingungen geändert.

„Die vorgesehene Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2,07 Euro zulasten der öffentlichen Apotheken ist zu streichen“, hieß es vom Bundesrat. „Mehrere Entwicklungen machen deutlich, dass eine zusätzliche finanzielle Belastung der Apotheken weder sachgerecht noch verantwortbar ist.“ Eine Erhöhung des Abschlages würde die wirtschaftliche Stabilität vieler Apotheken zusätzlich gefährden.

Der Bundesrat hatte darauf hingewiesen, dass es systematisch widersprüchlich wäre, die Apotheken zunächst durch eine Abschlagserhöhung zu belasten, während die Kompensation durch eine Fixumsanpassung zeitlich nicht absehbar sei. Eine solche Vorgehensweise würde die wirtschaftliche Planungssicherheit der Apotheken weiter negativ beeinträchtigen.

Doch die Bundesregierung lehnt den Vorschlag, die Erhöhung des Abschlags zu streichen ab – denn „er ist überholt“, heißt es in der Gegenäußerung. „Dem Vorschlag liegt die Annahme zugrunde, dass der Apothekenabschlag erhöht wird, ohne zugleich das Packungsfixum anzuheben“, so die Replik.

Das Fixum wird in zwei Stufen erhöht. Zum 1. Juli auf 9 Euro und zum 1. Januar auf 9,50 Euro je verschreibungspflichtiger Packung. „Ungeachtet dessen erfordert das übergeordnete Ziel der Stabilisierung der GKV aus Sicht der Bundesregierung vielschichtige Sparmaßnahmen, die grundsätzlich alle Leistungserbringer und Leistungsbereiche einschließlich der Apotheken einbeziehen.“

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