Abschlag frisst Fixumserhöhung

Seyfarth: Honorarerhöhung wird um 22 Prozent gekürzt

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Berlin -

Vor dem angekündigten Beschluss morgen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) macht der Hessische Apothekerverband (HAV) noch einmal deutlich, welche Auswirkungen dieses Gesetz für die Apotheken hätte. Die geplante Anhebung des Apothekenabschlags sei ein „politischer Wortbruch“ inklusive „Taschenspielertrick“.

Während nun in zwei Stufen endlich die lang erkämpfte Erhöhung des Fixums von 8,35 Euro auf 9,50 Euro komme, werde „ein erheblicher Teil dieser ohnehin nicht ausreichenden Honoraranpassung durch die gleichzeitige Anpassung des Zwangsrabatts gestrichen“, mahnt der Verband.

„Das ist keine Stärkung der Apotheken, sondern ein politischer Taschenspielertrick“, erklärt der HAV-Vorsitzende Holger Seyfarth. „Erst wird den Apotheken nach mehr als zehn Jahren Stillstand eine längst überfällige und schon jetzt nicht ausreichende Anpassung ihrer Vergütung in Aussicht gestellt. Dann wird diese Anpassung durch einen höheren Zwangsrabatt im selben Gesetzespaket wieder massiv gekürzt. Wer so Politik macht, stärkt die Versorgung nicht – er gefährdet die flächendeckende Versorgung und beschädigt das Vertrauen in die Politik.“

Per Fixum gibt es ab kommendem Jahr 1,15 Euro mehr je Packung – 25 Cent netto je Packung gehen direkt wieder durch den gleichzeitig erhöhten Abschlag verloren. „Das bedeutet: Die Anpassung wird um rund 22 Prozent gekürzt. Wer eine unzureichende Anpassung um fast ein Viertel kürzt, stärkt die Apotheken nicht – er schwächt sie weiter“, mahnt der HAV.

„Apotheken sind keine stille Finanzreserve der Kassen“

„Man muss es klar aussprechen: Eine ohnehin unzureichende Anpassung öffentlich als Stärkung zu verkaufen und sie gleichzeitig um rund 22 Prozent zu kürzen, ist eine Mogelpackung“, so Seyfarth. „Das ist kein Beitrag zur Stabilisierung der Arzneimittelversorgung. Das ist eine weitere Belastung für Betriebe, die seit Jahren unter massiv steigenden Kosten, zunehmender Bürokratie, Lieferengpässen und wachsendem Personaldruck stehen.“

Apotheken sollten nicht erneut zur Stabilisierung der Kassenfinanzen herangezogen werden. „Apotheken sind keine stille Finanzreserve der Krankenkassen“, so Seyfarth. „Wir sind Teil der kritischen Infrastruktur im Gesundheitswesen. Wer Apotheken immer weiter belastet, darf sich nicht wundern, wenn immer mehr Standorte schließen, Notdienste schwerer zu besetzen sind und Patientinnen und Patienten weitere Wege in Kauf nehmen müssen.“

Der HAV fordert die Bundesregierung und die Fraktionen daher auf, die vorgesehene Anpassung des Abschlags nicht zu beschließen, immerhin widerspreche die Änderung dem Koalitionsvertrag. Die Apotheken bräuchten die Honoraranpassung vollständig – „ohne neue Kürzungen, ohne Hintertüren, ohne politische Schönfärberei“, so Seyfarth. „Dieses Sparpaket spart an der falschen Stelle. Es belastet die Apotheken, schwächt die Versorgung und trifft am Ende die Patientinnen und Patienten.“

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