GKV-Spargesetz

Hessen: Befristeter Abschlag als Kompromiss

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Berlin -

Alle Akteure im Gesundheitswesen sollen einen Beitrag zur Stabilität der GKV-Finanzen leisten – das betont Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) immer wieder. Auch die Apotheken sind hier keine Ausnahme. Im Bundesrat hatte man sich für die Streichung der Erhöhung des Abschlags eingesetzt, zumindest müsse das Fixum vorher auf die im Koalitionsvertrag versprochenen 9,50 Euro angehoben werden. Zumindest das soll jetzt passieren. Doch reicht das, um die wirtschaftlich angeschlagene Branche zu stützen? Die Abda hatte in ihrer Stellungnahme gefordert, die Erhöhung wenn dann zeitlich zu befristen – ein Kompromiss, dem sich wenigstens Hessen anschließen könnte.

Hessen habe sich im Bundesratsverfahren dafür ausgesprochen, dass ohne eine Erhöhung des Apothekenpackungsfixums keine Erhöhung des Apothekenabschlags kommen dürfe, erklärt ein Sprecher des hessischen Gesundheitsministeriums auf Anfrage. „Gleichzeitig sehen wir die Anhebung des Apothekenabschlags grundsätzlich kritisch, da dies die wirtschaftliche Stärkung der Apotheken konterkariert.“ Hessen habe daher im Bundesratsverfahren auch die vollständige Streichung des erhöhten Apothekenabschlags unterstützt.

„Eine Befristung des erhöhten Apothekenabschlags könnte ein Kompromiss sein, um einerseits den Grundsatz des Bundes alle Leistungserbringer zu beteiligen, zu wahren und andererseits die Apotheken nicht über Gebühr wirtschaftlich zu belasten“, so der Sprecher.

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