Kommentar

Cannabis: Warken hinterlässt Chaos

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Berlin -

Es hatte sich abgezeichnet, doch am Ende ging beim Ausschluss von Cannabis aus der Erstattung alles sehr schnell: Über Nacht standen Patientinnen und Patienten unversorgt da. Der Fall wirft kein gutes Licht auf die deutsche Gesundheitspolitik. Profiteure sind ausgerechnet die oft unseriösen Plattformen, denen eigentlich der Garaus gemacht werden sollte. Ein Kommentar von Patrick Hollstein.

Eigentlich hatte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sich vorgenommen, die Versorgung mit Cannabis in geordnete Bahnen zu lenken. Vor einem Jahr legte sie einen Entwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) vor, mit dem unter anderem nur das Ausstellen von Rezepten rein auf Grundlage von Fragebögen sowie der Versandhandel an Endverbraucher verboten werden sollten.

Aufgrund von Suchtgefahr und weiterer Gesundheitsrisiken, Nebenwirkungen und unerwünschter Arzneimittelwirkungen sei ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit der zu behandelnden Person sinnvoll und geboten, hieß es damals. Mit anderen Worten: Cannabis wurde als Therapiealternative anerkannt und sollte zurück in die Versorgung vor Ort geführt werden.

Doch bei der SPD stieß Warken auf Granit, das Vorhaben verschwand in der Schublade. Stattdessen wurde die Behandlung mit Cannabisblüten mit dem Spargesetz rundheraus aus dem GKV-Leistungskatalog gestrichen. Die Finanzkommission hatte zuvor die dünne wissenschaftliche Evidenzlage zum Patientennutzen kritisiert und diese Maßnahme empfohlen, um jährlich bis zu 180 Millionen Euro einzusparen.

Man kann zu Cannabis stehen, wie man will: Dass die je nach Schätzung zwischen 25.000 und 65.000 Patientinnen und Patienten mit der Verkündung des Gesetzes über Nacht unversorgt dastanden, ist fahrlässige Gesundheitspolitik. Selbst beim Ausschluss von Homöopathie & Co. wurde eine Übergangsfrist vereinbart.

Verzweifelte Patienten

In Arztpraxen und Apotheken schlagen seit der vergangenen Woche verzweifelte Patientinnen und Patienten auf, die nicht wissen, wie sie ihre Behandlung weiter bezahlen sollen. Bei durchschnittlich 30 Gramm im Monat kommen fast immer dreistellige Beträge zusammen; teilweise müssten bis zu 1500 Euro aus eigener Tasche bezahlt werden. Für die Betroffenen sind solche Kosten definitiv nicht tragbar, denn viele von ihnen sind arbeitsunfähig oder beziehen nur ein geringes Einkommen.

Ärztinnen und Ärzten, die ihnen helfen und weiter Blüten verordnen wollen, bleibt theoretisch nur die Möglichkeit, den sechsmonatigen Therapieversuch mit einem Fertigarzneimittel anzustoßen. Aber auch hier sind die Voraussetzungen vollkommen unklar. Das einzige derzeit verfügbare Präparat Sativex ist nur zur Behandlung von Spasmen zugelassen. Je nach vorliegender Indikation müsste also ein Off-Label-Use beantragt werden – was wiederum mit drohenden Regressen verbunden ist. Und was ist mit Patientinnen und Patienten, bei denen das Präparat bereits ausprobiert und wieder abgesetzt wurde?

Auch der Wechsel auf hochdosierte inhalierbare Extrakte ist alles andere als selbstverständlich. So sollen Kassen bereits die Erstattung verweigert haben, weil der THC-Gehalt nicht mit der Monographie übereinstimmte.

„Können nichts tun“

„Wir stehen vor absolutem Chaos, weil wir nichts tun können“, sagt Dr. Christiane Neubaur vom Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA). Aus ihrer Sicht ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gefordert; sie hat den Deutschen Apothekerverband (DAV) bereits darum gebeten, hier schnell das Gespräch zu suchen. Dass die fristlose Streichung mitten in die Sommerferien fällt, macht die Sache nicht unbedingt einfacher.

Profitieren könnten ausgerechnet die Plattformen, die bislang in der Versorgung von Kassenpatientinnen und -patienten keine Rolle gespielt haben. Wenn die Betroffenen nun aber in diesen Weg gedrängt werden, steigt die Notwendigkeit, hier doch noch die angekündigte Regulierung umzusetzen. Bis dahin wird der Markt maximal durcheinandergewirbelt – zum Leid von chronisch kranken Patientinnen und Patienten, denen eigentlich eine unkomplizierte Versorgung versprochen worden war.

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