Seit der Teillegalisierung von Cannabis boomen Plattformen, über die Kunden Rezepte per Fragebogen ohne Arztkontakt beziehen können. Hier müsse der Gesetzgeber nachjustieren, fordert die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR). Auch der Missbrauch anderer Betäubungsmittel wie Opioidanalgetika und Gabapentinoide nehme zu.
„Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert die Bundesregierung auf, gezielter präventiv den Zugang zu abhängigkeitserzeugenden medizinisch eingesetzten Wirkstoffen wie Opiatanalgetika, Gabapentinoide und Medizinalcannabis für den nicht indizierten medizinischen Gebrauch zu erschweren“, heißt es in dem AKNR-Antrag.
Seit der Liberalisierung von Cannabis sehe man eine zunehmende Vermischung von Konsumcannabis und Medizinalcannabis. Insbesondere durch telemedizinische Plattformangebote seien Versorgungsstrukturen aufgebaut worden, die Missbrauchsrisiken bergen. Die Verschreibung von Medizinalcannabis erfolge bei diesen Angeboten teilweise auf der Grundlage bloßer Online-Fragebögen und ohne persönlichen Arzt-Patient-Kontakt.
„Die Bekämpfung von Sucht und missbräuchlichen Versorgungsstrukturen ist eine gemeinsame Aufgabe der Heilberufe“, erklärt der Antragsteller. Die Rechtsprechung habe bereits deutlich gemacht, dass Apotheker ihrer Prüfungsverantwortung nachkommen müssten und problematische Plattform-Verordnungen nicht unkritisch beliefern dürften.
„Eine wirksame Prävention kann jedoch nicht erst in der Apotheke ansetzen. Erforderlich sind daher klare und berufsübergreifend getragene Standards für die telemedizinische Versorgung“, stellt die Kammer klar. Insbesondere müsse geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen die Verordnung suchtrelevanter Arzneimittel und Medizinalcannabis zulässig ist und ob die Mitwirkung von Ärzten an Plattformmodellen, die im Wesentlichen auf Online-Fragebögen ohne persönlichen Kontakt, den Anforderungen einer verantwortungsvollen Berufsausübung genügen könnten.
Neben Cannabis zeigten sich hinsichtlich des Konsumverhaltens Suchterkrankter außerdem eine deutliche Verschiebung von illegalen Substanzen hin zu als Betäubungsmittel im Markt befindlichen Arzneimitteln. „Bislang noch nicht veröffentlichte Ergebnisse von Längsschnittuntersuchungen in Stationen zur qualifizierten Entzugsbehandlung in Nordrhein-Westfalen, durchgeführt von Professor Dr. Norbert Scherbaum, LVR-Klinikum Essen (Mitglied des Fachbeirats Sucht NRW, Arbeitsgruppe des MAGS) zeigen deutlich, dass der Anteil von Opiatanalgetika und Gabapentinoiden massiv zugenommen hat“, warnt die Kammer. Als Bezugsquellen nennen die Suchterkrankten demnach 10 Prozent Internethandel, 20 Prozent Paketdienste und knapp 40 Prozent Messengerdienste.
„Es bedarf demnach einer effektiven und vollziehbaren gesetzlichen Regulierung, um missbräuchliche Bezugswege auch im grenzüberschreitenden und digitalen Umfeld wirksam zu begrenzen“, betont die AKNR. Die politische Diskussion um ein Versandhandelsverbot für Cannabis sei hier nur ein wichtiger Schritt.