Im vergangenen Jahr drehte sich auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) alles um ein Thema: die längst überfällige und eigentlich im Koalitionsvertrag versprochene Honorarerhöhung. Hier konnte die Apothekerschaft nach Jahren des Stillstands einen Erfolg verbuchen. In diesem Jahr muss ein neuer Schwerpunkt her: Mit einer Fülle an Anträgen soll den Versendern im großen Stil der Kampf angesagt werden.
Das vorläufige Antragsbuch für den DAT spricht eine eindeutige Sprache. Die Apothekerschaft will ihre Bemühungen nach dem zähen Kampf um das Honorar nun auf die eigentlich rechtswidrigen Rx-Boni großer Versandkonzerne richten. Aufhänger sind insbesondere die mit der Sparreform geplanten höheren Zuzahlungen. Bereits seit Wochen werben große Versandkonzerne mit dem Verzicht auf die Eigenbeteiligung.
Zwar spielen auch andere Themen eine Rolle, darunter verschiedene neue pDL, doch im Vergleich sind die Anträge weniger ambitioniert.
Schon im vergangenen Jahr hatte Abda-Präsident Thomas Preis erklärt, man müsse sich politisch auf wenige klare Punkte konzentrieren. Damit habe man mehr Erfolg, als eine lange Liste von Forderungen einzureichen. Die Strategie ist im Hinblick auf das Honorar aufgegangen. Warum es also nicht genauso weiterführen?
Der Kampf gegen die unlautere Preispraxis der Versender könnte sich aber als schwieriger erweisen. Denn hier spielt die Musik auf EU-Ebene. Schon im Oktober 2016 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Preisbindung für EU-Versender den freien Warenverkehr behindert. Ausländische Versender dürfen seitdem Boni und Rabatte auf rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland geben. Auch der GKV-Spitzenverband – und damit einer der beiden Player in der paritätischen Stelle – erklärte vor Kurzem auf Anfrage, dass die Rabatte gemäß der bisherigen richterlichen Entscheidungen zulässig seien. Sei das nicht gewünscht, müsse der Gesetzgeber agieren.
Mit der Forderung, das Verbot des Zuzahlungserlasses konkret und klar in das Sozialgesetzbuch (SGB V) aufzunehmen, wird zwar auf nationaler Ebene unterstrichen, dass die Gleichpreisigkeit eine unerwünschte Lenkung im System unterbinden soll. Doch das allein wird wohl kaum ausreichen, um die Praxis der Versender wirksam zu unterbinden.
Die eigentliche Überzeugungsarbeit muss folglich nicht auf der nationalen Ebene, sondern auf der EU-Ebene stattfinden – und hier sieht es bisher dünn aus.
Schon bei der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen hielt sich die Apothekerschaft bedeckt. Stellungnahmen an die EU-Kommission wurden seitens der Standesvertretung nicht eingereicht. Stattdessen trommelten Verbände der Versandapotheken und Logistiker wie DHL ordentlich für den Erhalt des Status quo – und das mit Erfolg: Die geplanten Verschärfungen beim Versand von Medikamenten mit Blick auf Temperaturkontrollen sind aus dem Entwurf verschwunden.
Die Zuzahlung über die Kassen einziehen zu lassen oder eine Vergütung für den Aufwand zu fordern, kann im Vergleich dazu wohl nur als Trostpreis gewertet werden. Was sollte die Versender daran hindern, wie gehabt Boni aus eigener Kasse zu tragen?
Selbiges gilt für eine Vergütung. Erstens ist eine weitere Vergütungskomponente bei der angespannten Kassenlage mehr als unwahrscheinlich – vor allem, wenn die Politik auf die gerade erfolgte Honoraranpassung verweisen kann. Zweitens ändert das rein gar nichts an dem Wettbewerbsvorteil, den Versender gegenüber den Vor-Ort-Apotheken haben.
Sich ein Fokusthema zu suchen, ist keine schlechte Strategie; eine Sache gut zu machen, ist oftmals effektiver, als notgedrungen halbherzig zehn Bälle gleichzeitig in der Luft zu halten. Die große Hürde bleibt Brüssel, und hier findet die Standesvertretung bislang keinen Zugang.