Die Werbung für Arzneimittel verlagert sich immer stärker in soziale Medien. Auch dort gilt das Heilmittelwerbegesetz (HWG) – was von Influencerinnen und Influencern jedoch nicht immer beachtet wird. Beim Deutschen Apothekertag (DAT) in München gibt es gleich mehrere Anträge zum Thema.
Die zuständigen Behörden sollen aufgefordert werden, HWG-Verstöße konsequent als Ordnungswidrigkeit oder Straftat zu ahnden, fordert die Apothekerkammer Berlin. Der Gesetzgeber müsse das HWG so weiterentwickeln, dass Arzneimittelwerbung in sozialen Medien und auf digitalen Plattformen nicht zur Bagatellisierung von Arzneimitteln führe, heißt es weiter. Hierzu seien etwa klare Transparenz-, Risiko- und Kennzeichnungspflichten für digitale Arzneimittelwerbung nötig.
Zudem sollten werbliche Arzneimittelempfehlungen durch Influencerinnen oder Influencer insbesondere an Minderjährige untersagt werden. Auch Plattformbetreiber sollten stärker in die Verantwortung genommen werden, fordern die Apotheker: „Rechtswidrige Arzneimittelwerbung muss unverzüglich entfernt und Wiederholungsverstößen wirksam begegnet werden. Dies muss auch für ausländische Anbieter gelten, die sich mit deutschsprachigen Angeboten oder zielgerichteter Werbung an Verbraucher:innen in Deutschland wenden“, heißt es in einem Antrag.
Medikamente seien keine Lifestyleprodukte. Eine Bagatellisierung in sozialen Medien müsse gestoppt werden. „Arzneimittel sind keine gewöhnlichen Konsumgüter. Sie wirken, können aber auch schaden. Apothekenpflicht, Verschreibungspflicht, pharmazeutische Beratung und die Vorgaben des Heilmittelwerberechts beruhen auf diesem Grundsatz“, heißt es in der Begründung.
Besonders problematisch sei die Verbindung mit Influencer-Marketing. „Persönliche Erfahrungsberichte, Produktempfehlungen, Unterhaltung, Rabattcodes, Kaufverlinkungen und Werbeaussagen verschmelzen in sozialen Medien häufig miteinander“, warnt die Apothekerkammer Nordrhein. Auch die Landesapothekerkammer Hessen fordert, das HWG der medialen Realität anzupassen: Der Schutz müsse auch im digitalen Raum wirksam gewährleistet sein.