Anhörung im Gesundheitsausschuss

Notfallreform: Keine Doppelstrukturen schaffen

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Berlin -

Morgen Nachmittag findet im Gesundheitsausschuss die öffentliche Anhörung zur geplanten Notfallreform statt. Im Vorfeld mahnen die Kassen noch dringenden Nachbesserungsbedarf an, insbesondere wegen der möglichen Mehrkosten durch Doppelstrukturen. Auch Ärzteschaft und Rettungsdienste sehen den aktuellen Entwurf kritisch. 

Mit der Notfallreform soll für Patientinnen und Patienten ein strukturierter Zugang zur Versorgung im Akut- und Notfall geschaffen werden. „Diese Reform ist überfällig und sollte daher nun schnell abgeschlossen werden. Wir befürchten aber, dass sie nicht die intendierten Einspareffekte in Milliardenhöhe bewirkt, sondern vor allem Mehrausgaben produziert, weil die Reformpläne immer noch entscheidende Webfehler haben“, warnt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann.

Doppelstrukturen vermeiden

Nachbesserungsbedarf sei insbesondere bei den Regelungen für die notdienstliche Akutversorgung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nötig. Hier solle es demnach rund um die Uhr einen sogenannten aufsuchenden Dienst geben. „Damit droht insbesondere zu den Praxisöffnungszeiten ein konkurrierendes Zusatzangebot zur Regelversorgung, das für die Versorgung weder notwendig noch wirtschaftlich und personell umsetzbar ist. Daher muss das Angebot dringend durch klare Vereinbarungen eingegrenzt und von der Regelversorgung abgegrenzt werden“, so Reimann.

Zudem sollen „mit viel Geld und Aufwand“ Integrierte Notfallzentren (INZ) als neue Struktur aufgebaut werden. Gleichzeitig sollen auch Krankenhausstandorte ohne Integrierte Notfallzentren weiterhin ambulante Notfallversorgung durchführen können. „Das konterkariert das gesamte INZ-Konzept und sollte dringend korrigiert werden. Wenn am Ende doch alle Kliniken bei der Notfallversorgung mitmischen dürfen, kann man sich den Aufwand und die hohen Kosten für die Einrichtung von INZ sparen“, so die AOK-Chefin.

Zudem fehle in den bisherigen Reformplänen die Möglichkeit, Hilfesuchende nach der Ersteinschätzung in den INZ gezielt und verbindlich in die reguläre vertragsärztliche Versorgung weiterzuleiten. Auch hier müsse noch einmal nachgebessert werden, sonst werde es keine nachhaltige Entlastung der Notaufnahmen in den Krankenhäusern geben.

Brauchen vernetztes Gesundheitsleitsystem

„Mit dem Gesetz zur Notfallreform hat die Politik nun die Chance, die Gesundheitsversorgung entscheidend zu verbessern“, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). Neben der verpflichtenden Ersteinschätzung und dem Ausbau der Integrierten Notfallzentren (INZ) müsse dabei der Vernetzung der Rufnummer 116117 der KVen und der Notrufnummer 112 zu einem Gesundheitsleitsystem eine zentrale Bedeutung zukommen.

„Ein vernetztes Gesundheitsleitsystem gibt den Versicherten Orientierung, stellt eine passgenaue Versorgung sicher und spart Ressourcen“, so Elsner. Durch die Vernetzung sei es unerheblich, welche Telefonnummer die hilfesuchende Person wähle, sie durchlaufe immer dieselbe telefonische oder digitale Ersteinschätzung und werde anschließend direkt in die richtige Versorgungsebene gesteuert, etwa eine telemedizinische Behandlung, den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder einen Rettungswagen.

Ein vernetztes Gesundheitsleitsystem sorge dafür, dass bei echten Notfällen keine wertvolle Zeit durch die Übergabe zwischen den aktuell verschiedenen Systemen verloren gehe. Gleichzeitig verhindere es, dass mitunter teure Rettungsmittel ausgesendet werden, obwohl beispielsweise eine ambulante Behandlung oder ein Medikament ausreichend gewesen wäre.

Fördergeld nur bei Einrichtung der Gesundheitsleitstellen

„Das gemeinsame Gesundheitsleitsystem muss jetzt schnell auf den Weg gebracht werden. Gleichzeitig gilt es, die Anzahl der Leitstellen maßgeblich zu reduzieren“, betont Elsner. Aktuell gebe es bundesweit 244 Leitstellen. Bereits 2023 habe die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung zur Reform der Notfall- und Akutversorgung einen Richtwert von einer Leitstelle pro eine Million Einwohner empfohlen, erklärt sie. „Dementsprechend wären rund 80 Leitstellen ausreichend.“

Der Bund habe mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität 225 Millionen Euro für die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen bereitgestellt. Eine Bewilligung der Fördermittel solle anders als im aktuellen Entwurf allerdings erst erfolgen, wenn die Länder die erforderlichen Strukturen geschaffen und ein funktionsfähiges Gesundheitsleitsystem etabliert haben. „Nur so kann sichergestellt werden, dass Bundesmittel effizient eingesetzt und die angestrebte Vernetzung sowie Steuerung der Patientenversorgung tatsächlich erreicht werden“, fordert Elsner.

Die Ausgaben im Rettungsdienst hätten sich seit 2013 von 4,4 Milliarden Euro auf 8,2 Milliarden Euro im Jahr 2025 fast verdoppelt. „Richtschnur muss sein, eine gute Versorgungsqualität zu gewährleisten und die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber wirtschaftlich einzusetzen.“

Ärzte: keine neue Versorgungsebene

Auch die Ärzteschaft warnt vor der Schaffung von Parallelstrukturen. „Nach wie vor begrüßen wir das Ziel, die Notfall- und Akutversorgung besser zu organisieren. Aber wir brauchen eine Reform, die in der Realität funktioniert“, so die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner. Der vorliegende Gesetzentwurf schaffe neue Parallelstrukturen, ohne zu klären, woher das dafür notwendige Personal kommen solle und wie alles finanziert werden könne. „Wir brauchen keine neue Versorgungsebene“, so die KBV-Vorstände.

Schon heute gebe es ein dichtes Netz aus Arztpraxen, Bereitschaftsdienst, 116117, Rettungsdienst und Notaufnahmen. Das Problem sei nicht, dass es zu wenig Strukturen gebe, sondern, dass Patientinnen und Patienten nicht konsequent dorthin gesteuert werden, wo sie medizinisch richtig aufgehoben seinen. „Nun sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zusätzliche 24/7-Angebote aufbauen – mit aufsuchender Versorgung, Telemedizin und weiteren Strukturen. Das ist weder personell noch finanziell leistbar“, betonen die Vorstände.

Bestehende Strukturen finanzieren

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) entziehe mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) dem ambulanten Bereich Milliarden. „Es ist ein eklatanter Widerspruch, neue und teure Parallelstrukturen aufzubauen, während der ambulanten Versorgung gleichzeitig das Geld gekürzt wird. Das wird am Ende zulasten der Patientinnen und Patienten gehen.“

„Was wir brauchen, ist eine verbindliche, bundesweit einheitliche Ersteinschätzung und eine starke 116117 als zentralen Zugang zur ambulanten Akut- und Notfallversorgung“, so die KBV-Vorstände. Die 116117 müsse digital, telefonisch und als digitale Fallübergabe mit den bestehenden Strukturen funktionieren. Eine gut ausgestattete, digital eng mit der 112 vernetzte 116117 könne Hilfesuchende zuverlässig und schnell an die richtige Versorgungsebene weiterleiten. Mehrere KVen zeigten mit eigenen Konzepten bereits, wie das in der Praxis funktioniert. „KBV und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben zudem schon vor längerer Zeit ein Konzept zur Notfallversorgung vorgelegt und stehen dazu weiterhin in konstruktivem Austausch. Dies zeigt deutlich mehr Realitätssinn als der vorliegende Gesetzentwurf.“

„Ohne auskömmliche Finanzierung, ohne Verbindlichkeit für Patientinnen und Patienten und ohne realistische Ressourcenplanung wird aus dieser Reform kein Fortschritt, sondern ein weiteres unerfüllbares Versorgungsversprechen“, betonen die Vorstände.

Auch Rettungsdienst ist skeptisch

Rettungsdienste und Luftrettung fürchten dagegen wegen der geplanten Änderungen im Gesundheitswesen einen finanzbedingten Schaden für die schnelle Hilfe in medizinischen Notfällen. In einem gemeinsamen Appell fordern acht Organisationen und Verbände von ADAC bis zum Roten Kreuz eine verlässliche Finanzierung und Mitsprache bei künftigen Entscheidungen. Ohne zuverlässige Refinanzierung sehen sie die Qualität der Notversorgung in Gefahr.

„Die Reform der Notfallversorgung kann nur gelingen, wenn der Rettungsdienst auch künftig zuverlässig finanziert ist und diejenigen mitentscheiden, die die Notfallversorgung täglich sicherstellen“, heißt es in dem Papier. „Nur so können wir einen Rettungsdienst gewährleisten, der jederzeit einsatzbereit ist, höchste Qualitätsstandards erfüllt und ausreichend Fachkräfte gewinnt.“

Die ADAC Luftrettung forderte in einer eigenen Mitteilung eine „auskömmliche und kostendeckende Finanzierung“ für die mit hohen Kosten verbundenen Rettungshubschraubereinsätze. „Wer mehr Verantwortung auf die Luftrettung überträgt, muss auch für eine verlässliche Finanzierung sorgen und ihre Expertise einbeziehen, wenn bundesweite Standards festgelegt werden“, sagte Frédéric Bruder, Vorsitzender der Geschäftsführung der ADAC Luftrettung.

Hintergrund ist, dass viele Fachleute in den kommenden Jahren wegen der erwarteten Krankenhausschließungen mit einem steigenden Bedarf für schnelle Hilfe in Notfällen und Patiententransporte rechnen. Die Rettungshubschrauber werden üblicherweise in besonders dringlichen Notfällen und in dünn besiedelten beziehungsweise abgelegenen Regionen alarmiert.

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