Mit der Notfallreform sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) etabliert werden – und hier sollen Ärztinnen und Ärzte ein zeitlich begrenztes Dispensierrecht bekommen. Auch in Österreich wird jetzt wieder einmal lauthals über die Arzneimittelabgabe in der Arztpraxis gestritten.
In Österreich gibt es sogenannte Hausapotheken – als Arztpraxen mit Medikamentenausgabe – nur in Gemeinden ohne Apotheke. Seit Jahren wird über eine Ausweitung gestritten, dabei tragen die Ärztefunktionäre in der Regel dick auf.
Mit markigen Sprüchen fordert die Ärztekammer auch diesmal einmal eine komplette Freigabe des Dispensierrechts für alle Allgemeinmediziner mit Kassenvertrag. Österreich drohe bis 2035 eine erhebliche Versorgungslücke in der Kassenmedizin, speziell in Gemeinden unter 5000 Einwohnern sei die Nachbesetzung oft besonders schwer. Mit einer grundsätzlichn Freigabe ärztlicher Hausapotheken lasse sich das Problem abfedern, so die Kammer mit Verweis auf ein Gutachten der Beratungsfirma Kreutzer Fischer & Partner: Der Ausbau ärztlicher Hausapotheken sei eine wirksame Maßnahme, um die medizinische Grundversorgung auch in strukturarmen, spärlich besiedelten Regionen dauerhaft abzusichern.
Zudem ließen sich dadurch die Wegzeiten der Patientinnen und Patienten für die Besorgung von Medikamenten deutlich reduzieren. Durch weniger Fahrtwege und Wartezeiten in der Apotheke könnten volkswirtschaftliche Kosten von zumindest 160 Millionen Euro eingespart werden. Und schließlich entlaste eine hausarztzentrierte Medikamentenverabreichung die Umwelt: „Die privaten PKW-Fahrten zur Beschaffung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln verursachen jährlich CO2-Emissionen von rund 30.000 Tonnen“, so Studienautor Andreas Kreutzer.
Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), sagte, es sei „unverständlich und nicht zumutbar, dass kranke Menschen immer noch gezwungen werden, oft zig-kilometerlange Strecken auf sich zu nehmen, um zu ihrem dringend benötigten Medikament zu kommen, obwohl sie es bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt sehr einfach beziehen könnten“. Wenn die Politik ihr Bestreben ernst meine, die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen, dürfe dieses Vorhaben nicht am antiquierten Gebietsschutz der Apotheken scheitern.
„Es ist höchste Zeit für mehr ärztliche Hausapotheken, denn diese sichern einen möglichst flächendeckenden, barrierefreien und einfachen Zugang zu Medikamenten im Sinne eines One-Stop-Shop: Diagnose, Therapiestellung und Medikamente aus einer Hand. Das wäre echte und gelebte Patientenzentrierung“, so der Ärztepräsident. „Davon würden die Patientinnen und Patienten gleich doppelt profitieren: Ihre Gemeinden finden leichter Ärztinnen und Ärzte, womit die wohnortnahe Versorgung gesichert wird, und sie kommen im Krankheitsfall leichter zu ihrem Medikament.“
Da sich selbst in Wien Patientinnen und Patienten oft auf mühsame Wege zur nächsten geöffneten Apotheke machen müssten, sprach sich Steinhart für ein allgemeines und freiwilliges Dispensierrecht für alle Ärztinnen und Ärzte aus.
Edgar Wutscher, ÖÄK-Vize und außerdem Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, bließ in dasselbe Horn: „Ist es sinnvoller, wenn eine fiebernde Patientin 20 Kilometer zur nächsten geöffneten Apotheke und 20 Kilometer wieder retour fährt – oder ist es sinnvoller, wenn die Patientin ihr Medikament gleich beim Arzt bekommt und sich zuhause ihrer Genesung widmen kann? Nur der Gebietsschutz der Apotheken und die Lobbyarbeit verhindern eine vernünftige und patientenorientierte Lösung.“ Man dürfe nicht vergessen, dass das Einzugsgebiet der rund 800 ärztlichen Hausapotheken in Österreich eine Bevölkerung von rund drei Millionen umfasse: „Für viele Menschen, besonders ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität, sind ärztliche Hausapotheken die wichtigste Möglichkeit der Medikamentenversorgung.“
Die Apothekerkammer hielt dagegen: Das Netz der 1470 öffentlichen Apotheken habe sich bewährt. „Es braucht daher keine weiteren Notabgabestellen für Arzneimittel in den Arztpraxen, denn es gibt kein Problem mit der Bereitstellung von Medikamenten in den Apotheken“, betonte Kammervize Raimund Podroschko.
Diese Forderung der Ärzte sei gesundheitspolitisch fahrlässig, denn sie entziehe den Apotheken ihre wirtschaftliche Basis und schwäche dadurch das Gesundheitssystem nachhaltig. Ein Ausbau des Netzes ärztlicher Notabgabestellen diene nur dazu, Ärztinnen und Ärzten zusätzliche Einnahmen zu sichern – auf Kosten der Grundversorgung mit Medikamenten. Gerhard Kobinger, zweiter Kammervize, warnte: „Letztlich profitiert mit Ausnahme einiger Ärztinnen und Ärzte niemand von einer zusätzlichen Verlagerung von Arzneimitteln in die Ordinationen. Apothekerinnen und Apotheker können die Bevölkerung immer mit den benötigten Medikamenten versorgen, sofern diese in Österreich vorhanden sind. Und das soll so bleiben.“
Diese Selbstdispensation gebe es in dieser Häufigkeit nur in Österreich: In der ganzen EU finde man circa 1700 dispensierende Ärzte, davon allein 850 in Österreich. Das bewährte Konzessionssystem im Apothekenwesen garantiere die Versorgungssicherheit in Österreich. Dafür brauche es wirtschaftlich stabile Apotheken.