Gestern hat das Kabinett das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) beschlossen; nun beginnt das parlamentarische Verfahren. In einem Brief schwört Warken die Abgeordneten von Union und SPD auf das Vorhaben ein.
„Zentrales Ziel ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Notfallversorgung, die sektorenübergreifend unter Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten organisiert wird“, leitet Warken ein. Durch eine bessere Vernetzung aller Leistungserbringer, die Digitalisierung der Prozesse und durch digital unterstützte Ersteinschätzungsverfahren an allen zentralen Anlaufstellen der Notfallversorgung solle eine gezieltere Patientinnen- und Patientensteuerung und damit eine bedarfsgerechtere Nutzung von Notfalleinrichtungen erreicht werden.
„So wird die Versorgung der Menschen in Akut- oder Notfällen verbessert und kostenintensive Fehlinanspruchnahmen der Notaufnahmen und des Rettungsdienstes werden vermieden. Das trägt insgesamt zu einer Entlastung des Gesundheitssystems bei.“
In ihrem Schreiben skizziert die Ministerin die Kernmaßnahmen der Reform.
Die bundesweit einheitliche Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) soll nach den Plänen der Ministerin in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle aufgeteilt werden. „Letztere soll zukünftig unter konkreten Erreichbarkeitsvorgaben die Vermittlung von ambulanten Not- und Akutfällen in die angemessene Versorgungsebene übernehmen und muss sich mit den neuen Leistungserbringern des Notfallmanagements („Rettungsleitstellen“, Rufnummer 112) zur Fallübergabe digital zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzen“, schreibt Warken. Zudem sollen unter der Rufnummer 116 117 für Akutfälle flächendeckend rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste als Erstversorgung zur Verfügung stehen.
Eine flächendeckende ambulante Erstversorgung soll zukünftig durch digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ), bestehend aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle, gewährleistet werden. Kooperationspraxen in der Nähe der INZ sollen die Akutversorgung während der regulären Sprechstundenzeiten übernehmen. Sollten weder Notdienstpraxis noch Kooperationspraxis geöffnet haben, soll die Notaufnahme des Krankenhauses die gesamte Akut- und Notfallversorgung der Patientinnen und Patienten im INZ übernehmen. Die Steuerung soll an einer gemeinsamen Ersteinschätzungsstelle erfolgen.
Auch das geplante Dispensierrecht bringt Warken zur Sprache: „Ärztinnen und Ärzten in Notdienstpraxen von INZ wird in bestimmten eng begrenzten Fallkonstellationen zur Notfallversorgung ihrer Patientinnen und Patienten die Abgabe von Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten für den akuten Bedarf gestattet, wenn die erforderliche Versorgung über eine öffentliche Apotheke nicht ausreichend sichergestellt werden kann.“ Warken hatte gestern während einer Pressekonferenz erklärt, dass sie in der Maßnahme keine Bagatellisierung des Apothekennotdiensts sehe und dass sie keine weiteren Liberalisierungen plane.
Darüber hinaus plant die Ministerin, die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu verankern. Das medizinische Notfallmanagement, die medizinische Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transports sollen künftig demnach als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden. „Dies bildet die Realität des Rettungsdienstes als hochspezialisierter Dienst zur Versorgung von Notfällen besser ab, als die jetzige Finanzierung durch die Krankenkassen als reine Fahrkosten“, argumentiert Warken. Verträge zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Leistungserbringern der medizinischen Notfallrettung führten zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit sowohl für die Leistungserbringer als auch für Versicherte. Diese müssten zudem zukünftig nicht mehr das Risiko tragen, eventuell einen Teil der Kosten selbst tragen zu müssen.
Neues Fachgremium Um eine bundeseinheitliche Qualität und einheitliche Standards zu erreichen, plant Warken ein „Fachgremium medizinische Notfallrettung“ aus Vertretern der Länder, der gesetzlichen Krankenversicherung, der maßgeblichen Fachgesellschaften und -verbände auf Bundesebene sowie der Spitzenorganisationen der Leistungserbringer. Um die fachliche Expertise im Gremium zu stärken, sollen neben den Vertretern der Länder und der GKV auch die übrigen genannten Mitglieder über ein Stimmrecht verfügen.
Um die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen zu fördern, will Warken insgesamt 225 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereitstellen.
Außerdem sollen Maßnahmen getroffen werden, um die Überlebensquote beim plötzlichen Herzkreislaufstillstand zu erhöhen: Die Anleitung zur Reanimation am Notruf soll demnach ebenso zum Standard werden wie Ersthelfer-Apps, mit denen freiwillige Ersthelfende in der Nachbarschaft zur Wiederbelebung entsandt werden, um das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu verkürzen. Zudem sollen alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfasst werden, das mit den Leitstellen digital vernetzt ist.
Zuletzt betont Warken die Dringlichkeit der Reform. „Überall in Deutschland sollen sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, im Notfall und bei akuten Erkrankungen schnell, zielgerichtet und bedarfsgerecht versorgt zu werden: Mithilfe einer engeren Verzahnung der Leistungserbringer, eines schnelleren Datenaustauschs und digital unterstützter Ersteinschätzungsverfahren.“ Damit sorge die Reform nicht nur für eine Entlastung der Notaufnahmen und Rettungsdienste, sondern solle gleichzeitig dabei helfen, den Zugang zum Gesundheitswesen strukturierter und effizienter zu gestalten. „Dieses Gesetz ist ein weiterer wichtiger Baustein für die notwendigen Strukturveränderungen – aus dem dritten Anlauf wird nun der Ziellauf.“