Roboter statt Apotheker?

Notdienst ohne Personal: Firma wirbt in Apotheken

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Berlin -

„Notdienst wird zur Belastung – nicht zur Versorgung“, titelt ein Flyer der Firma Futrix, der per Mail an Apothekenteams verschickt wurde. Das Versprechen: ein automatisierter Apothekennotdienst mit direkter Anbindung an das bestehende Warenwirtschaftssystem. Das System werde ferngesteuert durch Apotheker:innen betreut, vor Ort sei kein Personal notwendig. Eine Demo könne einfach gebucht werden.

„Professionelle Robotiklösungen für reale Einsatzumgebungen“, so beschreibt sich Futrix selbst. Hinter der Marke steht das Unternehmen Q-Sunergy, hinter dem ein Unternehmer aus Nanjing in China steht und das sich auf den Handel mit Waren verschiedener Art – insbesondere auf Solarmodule – spezialisiert hat.

Auf seiner Website stellt Futrix neben einem Reinigungs-, Logistik- und Restaurantroboter auch einen „Apothekenausgabe- und Zustellroboter“ vor. „Bereits in einer frühen Phase unserer Gründung haben wir uns intensiv mit der Situation der Vor-Ort-Apotheken in Deutschland beschäftigt“, erklärt Zhenhua Zhang, Initiator und Teamleiter sowie Maschinenbau- und Softwareingenieur bei Futrix.

Man sehe die Apotheken insbesondere vor der Herausforderung eines steigenden Wettbewerbsdrucks durch Online-Apotheken, eines zunehmenden Fachkräftemangels, einer hohen Belastung durch Notdienste sowie teilweise langer Wege zur nächsten Notdienstapotheke. „Unser Ziel ist es ausdrücklich nicht, Apotheken zu ersetzen, sondern sie technisch zu entlasten und ihre Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten“, betont Zhang.

Notdienst ohne Vor-Ort-Personal

Auf dem per Mail an Apotheken gesendeten Flyer liegt der Fokus klar auf dem Thema Notdienst: „Unsere Lösung: Automatisierter Apotheken-Notdienst“, heißt es dort. Versprochen wird eine Medikamentenausgabe rund um die Uhr „auch ohne Personal vor Ort“ inklusive „Remote-Betreuung durch approbierte Apotheker:innen“.

Laut § 23 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sind Apotheken, die zum Notdienst eingeteilt sind, zur Dienstbereitschaft verpflichtet. Demnach muss sich der verantwortliche Apotheker in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Apothekenbetriebsräumen aufhalten und jederzeit erreichbar sein. In begründeten Einzelfällen kann die zuständige Behörde ihn auch von dieser Verpflichtung befreien, wenn „der Apothekenleiter oder eine vertretungsberechtigte Person jederzeit erreichbar und die Arzneimittelversorgung in einer für Patienten und andere Kunden zumutbaren Weise sichergestellt ist“. Im Rahmen der geplanten „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen“ soll zwar auch § 23 angepasst werden, allerdings betreffen die Änderungen nicht diesen Passus. Der Bundesrat hat die Verordnung am 10. Juli zwar angenommen, allerdings mit Änderungen, die derzeit im Ministerium geprüft werden. Damit die Verordnung in Kraft treten kann, muss das Ministerium die geforderten Änderungen in den Verordnungstext aufnehmen. Außerdem braucht es auch noch grünes Licht aus Brüssel.

„Der Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für eine Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen beinhaltet im vorgesehenen Absatz 3 der Vorschrift nur sprachliche Änderungen bzw. eine Verweisanpassung“, erklärt eine Sprecherin des BMG. Die Auslegung der betreffenden Vorschrift obliege den zuständigen Landesbehörden. Dabei zu berücksichtigen seien auch angrenzende Vorschriften, „insbesondere § 52 Absatz 1 Arzneimittelgesetz, nach denen Arzneimittel nicht durch Automaten oder andere Formen der Selbstbedienung in den Verkehr gebracht werden dürfen, sowie § 17 Absatz 1b Apothekenbetriebsordnung zu automatisierten Abgabestationen“, so die Sprecherin weiter.

Die Abda verweist auf Nachfrage lediglich auf § 17 der Apothekenbetriebsordnung; zum Konzept an sich will sich die Standesvertretung nicht weiter äußern.

Darstellung eines Futrix-Roboter
Mit seinen Robotern will Futrix einerseits die Videoberatung und andererseits die Medikamentenausgabe managen.Grafik: Futrix

Beratung durch zugeschaltete Approbierte

„Uns geht es nicht um einen ‚vollautomatischen‘ Notdienst, sondern eher um ein Unterstützungssystem für Apotheken“, erklärt Zhang. „Die Beratung würde – wenn nötig – weiterhin durch approbierte Apotheker:innen erfolgen, zum Beispiel per Telefon oder Video, immer unter Verantwortung der jeweiligen Apotheke und im bestehenden rechtlichen Rahmen.“

Die automatisierte Abgabe von Arzneimitteln ist in § 17 ApBetrO geregelt. Demnach dürfen Arzneimittel nur durch pharmazeutisches Personal abgegeben werden und nicht im Wege der Selbstbedienung (Abs. 1 und 3). Jede Abgabe muss vorher nach einer Beratung durch pharmazeutisches Personal begleitet werden. Dies kann auch via Telekommunikation erfolgen (§ 17 Abs. 5, § 20 ApBetrO). Demnach ist laut ApBetrO eine autonome oder automatisierte Abgabe durch einen Roboter nur dann zulässig, wenn sie durch pharmazeutisches Personal begleitet wird oder die Beratung vor der Abgabe eindeutig erfolgt ist.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte sich im Fall von Visavia an den Dokumentationspflichten nach § 17 Abs. 5 und 6 ApBetrO gestört. Da das Terminal außerdem durch das Personal eines gewerblichen Dienstleisters bedient werden sollte, wurde auch ein Verstoß gegen die Pflicht zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung nach § 7 Apothekengesetz (ApoG) moniert.

Produkte für Apotheken

Futrix bietet darüber hinaus aber noch eine ganze Reihe weiterer Produkte an, wie Zhang berichtet. Für Apotheken mit traditionellen Medikamentenschränken biete Futrix eine sogenannte Portal- beziehungsweise Gantry-Roboterlösung an. Das Personal wähle das gewünschte Medikament am Computer aus, der Roboter öffne automatisch die passende Schublade und stelle das Medikament bereit. Dadurch sollen Laufwege reduziert und Zeit gespart werden.

Für Apotheken mit automatisierten Lagersystemen entwickle Futrix außerdem autonome Abhol- und Serviceroboter – auch für Abholscheine oder digitale Abholcodes außerhalb der regulären Öffnungszeiten. Dabei sei der Datenschutz ein wichtiger Punkt: „Unsere Roboter arbeiten ausschließlich mit 3D-LiDAR-Sensorik und bewusst ohne Kameras, um die Privatsphäre von Kund:innen und Personal zu schützen“, erklärt Zhang. Zusätzlich könnten diese Roboter in Zeiten ohne Abholaufträge autonome Reinigungs- und Wischaufgaben übernehmen.

„Für Apotheken mit Versandhandelserlaubnis bieten wir ein End-to-End-Konzept“, so Zhang weiter. Dabei entnehme ein Roboter Medikamente, verpacke und etikettiere sie und übergebe sie an ein kleines autonomes Lieferfahrzeug, das die Sendung zu einer externen Abholstation bringe. Die Abholung erfolge dann per QR-Code. „So entsteht eine lokale, schnelle Alternative zum klassischen Online-Versand.“

Anschaffungs- und Betriebskosten

Derzeit liegen die Kosten für den Portal-/Gantry-Roboter für klassische Schubladensysteme bei circa 9000 Euro, für den autonomen Abhol- und Serviceroboter bei circa 8000 Euro und für die autonome Lösung mit zusätzlicher Reinigungsfunktion bei circa 17.000 Euro.

Die laufenden Betriebskosten sollen sich je nach Ausbaustufe im niedrigen dreistelligen Bereich pro Monat bewegen. „Aktuell suchen wir in verschiedenen Bundesländern gezielt Kooperationspartner für Pilot- und Demonstrationsprojekte. Vor diesem Hintergrund bewegen sich die Anschaffungskosten bewusst auf einem für Apotheken gut kalkulierbaren Niveau“, so Zhang.

Screenshot der Beschreibung der möglichen Roboter-Abläufe in einer Apotheke
So stellt sich Futrix die Roboter-gestützen Abläufe in der Apotheke vor.Screenshot futrix.eu

Haftung

Zur Frage nach der Haftung erklärt Zhang: „Unsere Systeme sind so konzipiert, dass Fehlbedienungen oder technische Defekte mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vermieden werden.“ Gleichzeitig sei man sich bewusst, dass klare Haftungs- und Versicherungsregelungen notwendig seien. Daher befinde man sich aktuell im Austausch mit Versicherungsunternehmen, um für künftige Projekte geeignete Modelle zu definieren. „Die pharmazeutische Verantwortung verbleibt – wie auch heute – bei der betreibenden Apotheke, während Futrix die technische Infrastruktur bereitstellt.“

Rechtssicherheit

„Die rechtlichen Rahmenbedingungen stellen aktuell eine der größten Herausforderungen für unser Projekt dar“, sagt Zhang auf Nachfrage. Darüber hinaus würden sich Auslegung und Praxis teilweise von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. „Wir befinden uns daher aktiv im Dialog mit Aufsichtsbehörden, juristischen Fachstellen sowie Apotheken vor Ort“, berichtet Zhang.

Es gebe einige Apotheken, die das Unternehmen unterstützen und den Kontakt zu regional zuständigen Behörden hergestellt haben, um rechtliche Fragen frühzeitig zu klären. Trotz der betonten Kooperationsbereitschaft äußerte sich Zhang nicht zu Details darüber, welche Behörden konkret in die Pilotphase eingebunden sind oder an welchen regulatorischen Hürden das Projekt derzeit hakt, da sich vieles noch in einem frühen Prüf- und Abstimmungsprozess befinde. „Unser Ansatz ist es, Pilotprojekte nur in enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen umzusetzen.“

Rückmeldungen von Apotheken

„Derzeit haben rund 20 Apotheken in Deutschland konkretes Interesse an unseren Lösungen signalisiert“, berichtet Zhang. Mit einer Apotheke in Rheinland-Pfalz bestehe sogar bereits eine mündliche Vereinbarung zur Umsetzung eines ersten Pilotprojekts. „Nach aktuellem Stand rechnen wir damit, innerhalb der nächsten drei Monate einen ersten Demonstrationsstandort realisieren zu können.“

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