Notfallreform passiert Kabinett

Warken: „Apothekennotdienst nicht in Gefahr“

, , Uhr aktualisiert am 22.04.2026 13:02 Uhr
Berlin -

Das Bundeskabinett hat heute die Notfallreform auf den Weg gebracht. Patientinnen und Patienten mit dringenden Beschwerden sollen künftig gezielter in passende Behandlungsangebote gelenkt werden, statt in überfüllte Notaufnahmen der Kliniken zu gehen. Das sehen Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor. Erreicht werden soll die stärkere Steuerung über neue zentrale Anlaufstellen in vielen Kliniken und bundesweit per Telefon – vor allem nachts und an Wochenenden, wenn normale Praxen geschlossen sind. Mit dabei ist auch ein Dispensierrecht für Notdienstpraxen. Weitere Liberalisierungen darüber hinaus seien aber nicht geplant, sagte Warken auf Nachfrage. 

Konkret sollen flächendeckend an ausgewählten Klinikstandorten Integrierte Notfallzentren (INZ) entstehen. Dort soll man eine erste Einschätzung bekommen und je nach Dringlichkeit weitergeleitet werden – in die Notaufnahme des Krankenhauses oder eine nahe Notdienstpraxis. Dort können je nach Einzelfall auch Arzneimittel abgegeben werden.

„Wir glauben, dass es aus Patientensicht ein Schritt ist, es einfacher zu machen“, erklärte Warken auf Nachfrage zum Dispensierrecht. In diesem Kontext könne man diesen Schritt in dem begrenzten Umfang so vertreten.

„Mit dieser Regelung ist die Vor-Ort-Apotheke mit ihrem Notdienst nicht in Gefahr“, meint Warken. Man habe einen guten Weg gefunden, auch den Patienten in der Situation ein bisschen zu helfen. „Weitere Bestrebungen haben wir im Moment nicht vor“, versichert die Ministerin.

„Im Gesetz ist es so gelegen, dass Ärztinnen und Ärzte in bestimmten begrenzten Fallkonstellationen zur Notfallversorgung der Patientinnen und Patienten auch die apothekenpflichtigen Arzneimittel abgeben können – für den akuten Bedarf“, erklärte Warken. Das könne in einer Notdienstpraxis oder einem INZ stattfinden – genauso wie es oft auch im Krankenhaus durch Krankenhausapotheken geschaffen sei.

Zu dem Thema habe es lange Diskussionen gegeben – auch mit den Apothekern, berichtete Warken. Einige würden sich mehr, andere weniger wünschen, so Warken. „Ich glaube, das ist jetzt ein guter Schritt aus Patientensicht, insbesondere weil wir in ländlichen Räumen lange Fahrtwege haben.“

Dispensierrecht in eng begrenzten Fallkonstellationen

Anders als in der ersten Version ist jetzt ein Dispensierrecht wieder drin – und zwar weitreichender als es unter Amtsvorgänger Karl Lauterbach (SPD) vorgesehen war. Dafür wurde die Idee der „Zweitapotheke“ komplett gestrichen – genau genommen kommen die Apotheken im Entwurf überhaupt nicht mehr vor.

Im Arzneimittelgesetz (AMG) soll ein Abgaberecht zur unmittelbaren Anschlussversorgung mit Arzneimitteln für Ärztinnen und Ärzte der Notdienstpraxis eines INZ geschaffen werden – analog zur bereits bestehenden Abgabemöglichkeit für Arzneimittel durch Krankenhausapotheken im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung.

„Ärztinnen und Ärzten in Notdienstpraxen von INZ wird in bestimmten eng begrenzten Fallkonstellationen zur Notfallversorgung ihrer Patientinnen und Patienten die Abgabe von Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten für den akuten Bedarf gestattet, wenn die erforderliche Versorgung über eine öffentliche Apotheke nicht ausreichend sichergestellt werden kann“, heißt es im nun beschlossenen Entwurf.

Lauterbachs Erbe

Die Reform knüpft an Gesetzespläne der Vorgängerregierung an, die wegen des Bruchs der Ampel-Koalition aber nicht mehr umgesetzt wurden.

„Es ist der dritte Anlauf – und in dieser Legislaturperiode wird das Vorhaben Erfolg haben: Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir die Grundlage für eine vernetzte, digitale und standardisierte Notfallversorgung. Die Menschen in unserem Land müssen sich auf eine flächendeckende Notfallversorgung verlassen können, die im Ernstfall schnell Hilfe leistet – denn sie ist essenzieller Bestandteil einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung“, so Warken zum Beschluss.

Viele Anliegen müssten nicht zwingend in Krankenhäusern behandelt werden. „Die Reform ist deshalb ein weiterer Baustein, um Hilfesuchende besser durch das Gesundheitssystem zu der jeweiligen Versorgungsebene zu steuern, die am besten helfen kann. Dadurch werden sowohl Notaufnahmen als auch Rettungsdienste entlastet. Für den Rettungsdienst wird eine rechtssichere Grundlage geschaffen, die eine Versorgung gegebenenfalls auch ohne Transport ermöglicht. Das schafft endlich notwendige Klarheit und vermeidet die unnötige Inanspruchnahme von Rettungswagen sowie Notaufnahmen.“

Engere Vernetzung mit Notruf 112

Ausgebaut werden sollen auch Ersteinschätzungen zur Dringlichkeit von Beschwerden über die zentrale Telefonnummer 116117 der Kassenärzte. Diese Hotline soll auch enger mit der bekannten Notrufnummer 112 vernetzt werden.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem Neuregelungen beim Rettungsdienst vor. Die Notfallrettung soll künftig regulärer Teil der GKV-Sachleistungen sein. Damit sollen auch Fälle ausgeschlossen werden, in denen Notfallpatienten auf angefallenen Kosten sitzen bleiben.

Weitere Regelungen im Detail:

  • „Die bundesweit einheitliche Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) wird in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle aufgeteilt. Letztere soll zukünftig unter konkreten Erreichbarkeitsvorgaben die Vermittlung von ambulanten Not- und Akutfällen in die angemessene Versorgungsebene übernehmen. Zudem würden unter der Rufnummer 116117 für Akutfälle flächendeckend rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste als Erstversorgung zur Verfügung stehen.
  • INZ gewährleisten eine flächendeckende ambulante Erstversorgung. INZ bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Kooperationspraxen in der Nähe der INZ können die Akutversorgung während der regulären Sprechstundenzeiten übernehmen. Sollten weder Notdienstpraxis noch Kooperationspraxis geöffnet haben, übernimmt die Notaufnahme des Krankenhauses die gesamte Akut- und Notfallversorgung der Patientinnen und Patienten in INZ. Die Steuerung erfolgt an einer gemeinsamen Ersteinschätzungsstelle.
  • Die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen wird über einen Zeitraum von fünf Jahren aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes mit insgesamt 225 Millionen Euro gefördert.“

Dr. Janosch Dahmen, Sprecher für Gesundheitspolitik der Grünen, befürwortete „den lange überfälligen Entwurf“ – „das Gesetz muss schnellstmöglich ins parlamentarische Verfahren“. An zentralen Stellen gebe es jedoch weiterhin Baustellen, Dahmen verweist daher auf den Gesetzentwurf der Grünen, „der seit Oktober auf dem Tisch liegt“ und fehlende Punkte berücksichtige.

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) forderte flexiblere Regelungen auf Landesebene beim Personaleinsatz in der geplanten Notfallreform des Bundes. Gerlach betonte: „Ich erwarte mehr Möglichkeiten auf regionaler Ebene, dass der geplante 24/7 aufsuchende Dienst der KVen gezielt nur dort eingesetzt werden muss, wo er konkret einen Mehrwert bietet und nicht die regulären Hilfsstrukturen beeinträchtigt. Eine pauschale, flächendeckende Einführung kann sonst schnell zu unnötigen und sehr personalintensiven Doppelungen führen.“

Guter Journalismus ist unbezahlbar.
Jetzt bei APOTHEKE ADHOC plus anmelden, für 0 Euro.
Melden Sie sich kostenfrei an und
lesen Sie weiter.
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz