Vor der Sommerpause will Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) noch mehrere Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen. Von ihrem Tempo fühlen sich die Verbände teilweise überfordert. Aktuelles Beispiel ist das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG).
Schon beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) war Kritik am straffen Zeitplan des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) laut geworden. Der Entwurf war an einem Freitag verschickt worden, bis Montagmorgen mussten die Verbände ihre Stellungnahmen abgeben. Noch am selben Nachmittag fand die Anhörung statt.
Während das Spargesetz unter Hochdruck durchgebracht werden sollte, haben die Verbände lange auf das PNOG gewartet. Dennoch wird auch hier jetzt der Turbo eingelegt: Am Donnerstag hat das BMG den Entwurf zum PNOG verschickt, bis Mittwoch müssen die Verbände nun ihre Stellungnahmen zu dem 210 Seiten umfassenden Dokument abgeben.
Der sportliche Zeitplan kommt nicht gut an. „Das Verfahren zum PNOG wird erneut unter starkem Zeitdruck durchgeführt, wodurch eine ernsthafte Beteiligung der Praxis faktisch unmöglich gemacht wird“, kritisiert etwa Thomas Knieling vom Verband der Deutschen Alten- und Behindertenhilfe (VDAB). „Die Stellungnahmen werden mit unrealistischen Fristen von nur drei Werktagen angefordert, Anhörungen finden sogar noch im Zeitfenster der Abgabefrist statt und fachliche Diskussionen werden organisatorisch erschwert.“
Für ihn ist aber bereits klar: „Die finanzielle Konsolidierung der Pflegeversicherung darf nicht auf Kosten der Pflegebedürftigen, Pflegekräfte und mittelständischen Pflegeeinrichtungen gehen. Der Gesetzentwurf jedoch verschiebt die Lasten einseitig auf Leistungserbringer und Betroffene, während wesentliche Zukunftsfragen wie die Sicherstellung flächendeckender Versorgung, Bekämpfung des Personalmangels, wirtschaftliche Stabilität der Einrichtungen und generationengerechte Finanzierung unbeantwortet bleiben. Insgesamt wird die Situation in der professionellen Pflege durch das PNOG eher verschärft als verbessert.“
Zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung soll nach Plänen ein Paket mit Ausgabenbremsen und zusätzlichen Einnahmen kommen. So sind Änderungen bei den Zuschlägen für Heimbewohner zur Entlastung von Eigenanteilen vorgesehen, wie der aktuell vorliegende Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz zeigt. Bei den mit der Aufenthaltsdauer steigenden Zuschlägen sollen die höheren Entlastungsstufen demnach jeweils sechs Monate später einsetzen. Dies soll die Pflegekassen 2027 um 2,6 Milliarden Euro entlasten.
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