Die AOK Nordwest hat auf die Kritik an dem Schreiben zur Versorgung mit Kompressionsstrümpfen reagiert. Die Krankenkasse verweist auf eine „Fehlinterpretation“ und gibt zu, teils einen falschen Text im Anschreiben an die Avie-Apotheke im Medio-Center in Hemer geschickt zu haben.
Die Apotheke erhielt wie mehrere andere Betriebe von der AOK Nordwest in Hagen einen „wichtigen Hinweis zur Rundstrickversorgung in der PG 17“. Die Kassen übernehmen in dieser Produktgruppe die Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, wenn sie ärztlich verordnet sind. „Bei der Auswertung Ihrer Versorgungen mit rundgestrickten Kompressionsstrümpfen haben wir festgestellt, dass der prozentuale Anteil an Versorgungen mit Maßanfertigungen im Jahr 2025 bei 45 Prozent lag“, schrieb die Kasse.
Weil der übliche Richtwert überschritten sei, wurde der Inhaberin nahegelegt, etwas zu ändern: „Sollte keine erkennbare Anpassung Ihres Versorgungsverhaltens erfolgen, werden wir von unserem Recht gemäß § 5 Abs. 2 des Vertrages Gebrauch machen und die Genehmigungsfreiheit für Versorgungen mit rundgestrickten Kompressionsstrümpfen widerrufen.“
Die Kasse stellt auf Nachfrage klar: „Wir bedauern, dass bei unserem Vertragspartner durch unser Schreiben der Eindruck entstanden ist, dass er zukünftig keine Genehmigung für die Versorgung der Versicherten der AOK Nordwest erhält, soweit sich sein Verhalten nicht ändert“, sagt ein Sprecher. „Dies entspricht unserer Auffassung nach nicht der Aussage in dem Schreiben.“ Offensichtlich sei es „an dieser Stelle fehlinterpretiert“ worden.
Zudem verweist die Kasse auf einen Fehler im Text: „Für die Avie Apotheke trifft die Möglichkeit einer Verfahrensumstellung jedoch ohnehin nicht zu, da die Apotheke Hilfsmittel der PG 17 vertragsgemäß über den Hilfsmittelvertrag erbringt, den wir mit den Apothekerverbänden Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe abgeschlossen haben.“ Dieser Vertrag sehe keinen Wechsel von Genehmigungsfreiheit zu Genehmigungspflicht vor.
„Bedauerlicherweise ist dieser Textbaustein im Anschreiben an die Apotheken bei der Selektion nicht entfernt worden.“ Dies sei bereits mit den beiden Verbänden besprochen und richtiggestellt worden. „Selbstverständlich kann die Avie Apotheke – solange sie Vertragspartner der AOK Nordwest ist – die Versicherten der AOK Nordwest vertragsgemäß und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben versorgen.“ Dies beinhaltet unter anderem, dass die Versorgungen wirksam und wirtschaftlich erbracht werden.