BMG sieht nur geringfügigere Anhebung

Fixum vs. Abschlag: Nur ein Nullsummenspiel?

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Berlin -

Es soll nun endlich kommen, das langersehnte höhere Fixum. In zwei Stufen sollen bis zum 1. Januar 2027 die versprochenen 9,50 Euro erreicht werden. Doch dann soll auch der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) angelegte höhere Kassenabschlag greifen. Ist das Fixum damit nicht eigentlich ein Nullsummenspiel? Genau das wollte der Linken-Politiker Ates Gürpinar von der Bundesregierung wissen. Der parlamentarische Staatssekretär Dr. Georg Kippels (CDU) wimmelt ab und verweist auf die Finanzlage der Kassen.

„Wie begegnet die Bundesregierung dem Vorwurf, dass die geplante Reform der Apothekenvergütung für die Apotheken insgesamt ein Nullsummenspiel darstellt, wenn einer Erhöhung des Fixums eine gleichzeitige Anhebung des Apothekenabschlags gegenübersteht?“, wollte Gürpinar vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) wissen.

Am 3. Juni habe die 3. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), die eine Erhöhung des Fixums in zwei Schritten vorsieht, das Kabinett passiert, so Kippels. „Die Verordnung enthält eine zweistufige Anhebung auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Höhe von 9,50 Euro und wird in Kürze verkündet.“

„Ungeachtet dessen erfordert das übergeordnete Ziel der Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung aus Sicht der Bundesregierung vielschichtige Sparmaßnahmen, die grundsätzlich alle Leistungserbringer und Leistungsbereiche einschließlich der Apotheken einbeziehen“, erklärt Kippels.

Daher habe das Bundeskabinett am 29. April im Rahmen des BStabG eine „im Vergleich geringfügigere Anhebung des Abschlags“ auf 2,07 Euro beschlossen. Diesen erhalten die Krankenkassen von den Apotheken auf verschreibungspflichtige Arzneimittel als Rabatt, wenn sie die Rechnung innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der Krankenkasse begleichen.

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