Um die zunehmenden Versorgungslücken insbesondere in ländlichen Regionen zu schließen, fordert der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (Spifa) den Bund auf, die Abgabe von Arzneimitteln in Akutfällen in Arztpraxen zu ermöglichen.
Wenn die nächste Apotheke viele Kilometer entfernt sei, dürfe die Abgabe eines dringend benötigten Antibiotikums, Schmerzmittels oder Asthmasprays nicht an der Entfernung scheitern. „Wer eine medizinische Diagnose stellt und eine akute Behandlung für erforderlich hält, muss den Patientinnen und Patienten in klar definierten Ausnahmefällen auch unmittelbar helfen können“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des Spifa, Dr. Dirk Heinrich.
Obwohl Patientinnen und Patienten nach einer ärztlichen Untersuchung oftmals dringend auf eine sofortige medikamentöse Behandlung angewiesen sind, müssen sie vielerorts erhebliche Wege zur nächsten Apotheke zurücklegen, kritisiert der Verband. In einzelnen Regionen existiert bereits heute keine Apotheke mehr vor Ort – sehr wohl aber noch haus- und fachärztliche Praxen.
Der Spifa fordert deshalb eine gesetzliche Regelung, die Ärztinnen und Ärzten in Akutfällen die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ermöglicht. Dies soll insbesondere dort gelten, wo eine zeitnahe Versorgung über eine Apotheke tatsächlich nicht gewährleistet werden kann.
Dabei geht es dem Verband allerdings nicht um eine Verlagerung der regulären Arzneimittelversorgung aus den Apotheken in die Arztpraxen. Die flächendeckende Versorgung durch öffentliche Apotheken bleibe ein unverzichtbarer Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens. Wo diese Versorgung jedoch faktisch nicht mehr gewährleistet werden kann, müsse der Gesetzgeber pragmatische Lösungen schaffen.
„Die Menschen erwarten zu Recht, dass ihnen nach einer ärztlichen Untersuchung auch tatsächlich geholfen wird. Eine gute Gesundheitsversorgung endet nicht mit dem Rezeptblock. Sie endet erst, wenn die notwendige Therapie beginnen kann. Gesundheitspolitik muss sich an der Lebenswirklichkeit der Patientinnen und Patienten orientieren – nicht an überholten Sektorengrenzen“, so Heinrich.
Der Verband verweist zudem darauf, dass es in zahlreichen europäischen Staaten bereits Regelungen gebe, die Ärztinnen und Ärzten unter bestimmten Voraussetzungen die unmittelbare Arzneimittelabgabe erlauben. Deutschland sollte diese Erfahrungen nutzen, um die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu stärken und unnötige Verzögerungen bei dringend erforderlichen Behandlungen zu vermeiden.
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