Änderungsantrag

SpiFa: Keine Blutentnahme in Apotheken

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Berlin -

Apotheken sollen künftig venöse Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken durchführen dürfen. Möglich soll dies ein Änderungsantrag zum Apothekenversorgung- und Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) machen. Das Vorhaben stößt beim Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) auf Kritik und Ablehnung. Die Regelung seiweder sachgerecht noch erforderlich und wirft erhebliche Fragen mit Blick auf Qualitätssicherung, medizinische Verantwortung und Patientensicherheit auf. Der SpiFa fordert, die entsprechenden Änderungsanträge zu streichen beziehungsweise grundlegend zu überarbeiten.

„Wer venöse Blutentnahmen in Apotheken als niedrigschwelligen Service verkauft, verkennt den medizinischen Kern des Problems“, erklärt der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Heinrich. „Blutabnahme ist nicht bloß ein technischer Handgriff. Sie ist Teil eines ärztlich verantworteten diagnostischen Prozesses – von Anamnese und Indikationsstellung über Präanalytik, Laborverfahren und Befundbewertung bis hin zur therapeutischen Konsequenz.“ Politik dürfe diese Verantwortung nicht durch die Hintertür aus der ärztlichen Versorgung herauslösen. Mit den Änderungen würden medizinische Leistungen in Strukturen verschoben, die nicht Teil der fachärztlich verantworteten Diagnostik sind.

„Diagnostik endet nicht an der Kanüle“, so Heinrich. „Wer Blut entnimmt, muss auch wissen, warum, wofür, unter welchen Bedingungen und mit welcher medizinischen Konsequenz.“ Es genüge nicht, einen einzelnen Prozessschritt detailliert zu regeln und die entscheidenden Fragen der Verantwortung und Befundinterpretation offen zu lassen.

Nicht allein die Blutnahme sei bei Laboruntersuchungen für die Qualität des Ergebnisses entscheidend. Auch Lagerung, Transport, Weiterverarbeitung und Einordnung der Befunde sind für die Patientensicherheit entscheidend, mahnt der SpiFa. Doch dazu finden sich im Änderungsantrag keine Regelungen. Ungeklärt sind auch die Verantwortlichkeiten bei auffälligen Befunden sowie die medizinische Einordnung der Ergebnisse.

Keine Parallelstrukturen

Die Forderung des SpiFa: Niedrigschwellige diagnostische Angebote sollen nicht über neue Parallelstrukturen aufgebaut, sondern bestehende qualitätsgesicherte Versorgungswege gestärkt werden. Fachärztliche Labore und ärztliche Praxen verfügen bereits heute über etablierte, flächendeckende und qualitätsgesicherte Strukturen für medizinische Labordiagnostik.

„Wenn der Gesetzgeber den Zugang zu Diagnostik verbessern will, dann muss er die vorhandenen ärztlichen und fachärztlichen Strukturen stärken, nicht umgehen“, betont Heinrich. „In Zeiten knapper personeller und finanzieller Ressourcen ist es geradezu widersinnig, zusätzliche Doppelstrukturen aufzubauen, während bewährte Versorgungsstrukturen unter Druck stehen.“

Außerdem warnt der SpiFa davor, diagnostische Leistungen schrittweise aus ihrem ärztlichen Gesamtzusammenhang herauszulösen. Medizinische Diagnostik sei kein beliebig modularisierbares Dienstleistungsangebot, sondern Teil der ärztlichen Heilkunde.

„Die Politik darf medizinische Versorgung nicht in einzelne Servicebausteine zerlegen und dabei so tun, als bliebe die Qualität automatisch erhalten“, erklärt Heinrich. „Patientinnen und Patienten brauchen klare Verantwortlichkeiten, verlässliche Standards und eine ärztliche Einordnung diagnostischer Ergebnisse. Alles andere ist gesundheitspolitische Symbolik zulasten der Versorgungssicherheit.“

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