Der Gesundheitsausschuss hat gestern die Anträge der Koalitionsfraktionen zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) gebilligt. Diese betreffen zum Beispiel Anpassungen bei der geplanten PTA-Vertretung, den Regelungen zu pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) sowie die Möglichkeit, das Impfen in Apotheken zu delegieren. Auch zur Anhebung des Fixum gibt es eine Einigung. Die Abda lobt die Änderungen im Großen und Ganzen.
„Der Gesundheitsausschuss hat eine Reihe von Forderungen der Abda zumindest teilweise berücksichtigt“, erklärt ein Sprecher auf Nachfrage. So stelle die Beschlussempfehlung bei der neuen Rolle für PTA noch klarer darauf ab, dass dies nur zur vorübergehenden Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs erfolgen dürfe. „Der im Regierungsentwurf noch vorgesehene Begriff der ‚Vertretung‘ durch PTA ist nicht mehr vorgesehen.“
Die konkreten Auswirkungen der Regelung bedürften der weitergehenden Analyse. Die durch das ApoVWG zu etablierenden pDL „Pharmazeutisches Medikationsmanagement bei komplexer Dauermedikation“ und „Pharmazeutisches Medikationsmanagement bei neu verordneter Dauermedikation“ könnten zukünftig ohne die bisher vorgesehene ärztliche Verschreibung durch Apotheken angeboten werden.
„Damit wird eine weitere Forderung der Abda aufgegriffen, die einen niedrigschwelligen Zugang zu pharmazeutischen Dienstleistungen gewährleistet“, so der Sprecher. Weiterhin würden die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass die Vornahme von Impfungen in der Apotheke durch den hierfür nach dem Infektionsschutzgesetz befugten Apotheker unter bestimmten Voraussetzungen auf Pharmazeuten im Praktikum, PTA und Pharmazieingenieure delegiert werden können.