Einweisung in Applikation

Pen-Schulung wird neue pDL

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Berlin -

Der Austausch von Biologika kann in den Apotheken zu erheblichem Mehraufwand führen. Denn sobald es günstigere oder gar rabattvertragsgebundene Präparate gibt, müssen die Patientinnen und Patienten unter Umständen umgestellt werden. Zwischen den identischen Devices gibt es Unterschiede – beispielsweise ist Pen nicht gleich Pen. Eine neue pharmazeutische Dienstleistung (pDL) könnte den Aufwand zumindest finanziell abfedern.

Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sollen fünf neue pDL eingeführt werden. Dazu gehört auch die „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Injektionstechnik“. Zur Begründung heißt es: „ Der korrekte Umgang mit Autoinjektoren kann nicht nur Leben retten bei der Anwendung von Adrenalinpens bei allergischen Schocks. Zudem ist die korrekte Anwendung von Pens, Fertigspritzen und anderen Injektionssystemen bei der Therapie von vielfältigen chronischen Erkrankungen mit häufig teuren Arzneimitteln relevant. Eine richtige Anwendung fördert in diesen Fällen auch einen effizienten Gebrauch.“

Die Details zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Dokumentation und Information der Praxen sowie zur zur Vergütung und Abrechnung müssen zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband verhandelt werden. Innerhalb von vier Monaten nach Inkrafttreten muss es eine Einigung geben, anderenfalls muss die Schiedsstelle binnen zwölf Wochen entscheiden.

Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) geht man allerdings offenbar nicht von einer allzu großen Nachfrage aus, denn durch die fünf neuen Angebote soll die Zahl der durchgeführten pDL laut Prognose nur von 220.000 auf 330.000 pro Quartal steigen, also auf 1,3 Millionen pro Jahr.

Seit 1. April müssen Biologika ausgetauscht werden, sofern die Präparate eine gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzen und auch das Behältnis übereinstimmt.

  • Liegt ein Rabattvertrag vor, muss dieser bedient werden.
  • Liegt kein Rabattvertrag vor, ist eines der vier preisgünstigeren Präparate abzugeben.
  • Für den Austausch gilt:
    • Das abzugebende Produkt ist für mindestens ein gleiches Anwendungsgebiet sowie mindestens für dieselbe Applikationsart zugelassen wie das verordnete.
    • Das abzugebende und das verordnete Arzneimittel müssen in Wirkstärke und Packungsgröße identisch sein und die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform haben.
    • Beide Präparate haben die gleiche Darreichungsform, auch das Behältnis – wie beispielsweise Fertigspritze, Fertigpen oder Patrone – muss identisch sein.

Hat die verschreibende Person einen Austausch aus medizinisch-therapeutischen Gründen ausgeschlossen, muss die Apotheke auch nicht austauschen.

Welche Präparate aut-idem-konform ausgetauscht werden können und müssen, wird von der Abdata in die Apothekensoftware eingespielt.

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