Mehr Aufwand in der Apotheke

Biosimilar-Austausch: Inhaberin fordert Beratungshonorar

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Berlin -

Der Austausch von Biosimilars hat die Debatte um Rabattverträge erneut entfacht. Bei Pro Generika etwa kritisiert man die exklusiven Ausschreibungen. Auch in Apotheken verweist man auf die Mehrarbeit bei der Beratung – und fordert von den Kassen eine Honorierung.

Die ersten Ausschreibungen zum Austausch von Biosimilars laufen. Die Techniker Krankenkasse (TK) und der Vertragsdienstleister GWQ ServicePlus (GWQ) sowie die Barmer und der Vertragsdienstleister Spectrum K machten den Anfang. Gleichzeitig gibt es Warnungen vor einem reinen Preiswettbewerb, wie die AG Pro Biosimilars mahnt.

Pro Generika kritisiert Biosimilar-Ausschreibungen

Bork Bretthauer, Geschäftsführer bei Pro Generika, nahm die Ausschreibungen „irritiert“ zur Kenntnis: Die Krankenkassen ignorierten vorherige Gespräche, kritisiert er. „Fast alle Biosimilars werden quasi über Nacht exklusiv ausgeschrieben – nach dem Prinzip, dass nur der niedrigste Preis zählt.“ Zuvor sei die politische Botschaft jedoch klar gewesen: „Sowohl das Bundesgesundheitsministerium (BMG) als auch Gesundheitspolitiker vieler Parteien haben klargemacht, dass sich die Fehler aus dem Generikamarkt nicht wiederholen dürfen.“

Bei den Herstellern spricht man sogar schon von Wortbruch: Das BMG habe es seit Januar nicht hinbekommen, exklusive Ausschreibungen zu verbieten.

„Wir werden viel erklären müssen“

Auch in den Apotheken blickt man mit Sorge auf die bevorstehenden Debatten am HV. Wie bei Generika geht etwa Inhaberin Miriam Oster aus Oberursel von hohem Erklärungsbedarf für Patientinnen und Patienten aus. „Das wird eine große Beratungsleistung für uns und das ist in Ordnung“, sagt die Inhaberin der Columbus-Apotheke, die auch im Vorstand des Hessischen Apothekerverbandes (HAV) sitzt.

„Wir werden erklären müssen, warum ein Arzneimittel plötzlich ausgetauscht wird.“ Dafür sollte es ein zusätzliches Honorar wie bei den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) geben, wo etwa bei Asthma in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik eingewiesen wird.

Fragen wegen fehlender Indikation

Oster erwartet viele Fragen, wenn in der Apotheke ein Biosimilar-Austausch stattfindet – etwa wenn die Indikation des biotechnologisch hergestellten Arzneimittels nicht zur Krankheit der oder des Versicherten passt. Denn das Medikament muss nur in einer Indikation mit dem verordneten Arzneimittel übereinstimmen.

Der Austausch ist bei Biologika seit April verpflichtend. Dabei sind der Rahmenvertrag und § 40c Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) zu beachten. Vorrangig ist ein rabattiertes Arzneimittel abzugeben. Wurde kein Vertrag geschlossen, ist ein preisgünstiges Präparat zu liefern. In Bezug auf die Abgaberangfolge – eines der vier preisgünstigsten Biologika – gilt der Rahmenvertrag.

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