Die Ersatz- und Betriebskrankenkassen wollen Rabattverträge für Biologika schließen, doch die Politik will einen Aufschub um weitere zwei Jahre. Jetzt beginnt ein Wettlauf gegen die Zeit.
Seit 1. April müssen Biologika in der Apotheke ausgetauscht werden; Grundlage bildet ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die ersten Kassen haben bereits Ausschreibungen gestartet, sie wollen in dem Bereich nach eigenem Bekunden Milliarden sparen. Doch in der Politik wächst die Sorge, dass man den Fehler wiederholt, den man bei Generika gemacht hat. Daher sieht ein Änderungsantrag zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) vor, dass Rabattverträge „nicht vor dem 1. Juli 2028 getroffen werden dürfen“.
Zwar seien Ausschreibungen „mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit und wegen des hohen Ausgabenvolumens grundsätzlich auch für biologische Arzneimittel erforderlich“. Gleichzeitig solle aber die pharmazeutische Biotechnologie in Deutschland und der EU im Sinne der Absicherung einer resilienten Versorgung mit biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln gestärkt werden, heißt es zur Begründung. Daher soll bis zum Stichtag evaluiert werden, wie sich der Austausch auf die Ausgaben der Kassen, aber auch auf die Liefersicherheit und die Anbietervielfalt ausgewirkt hat.
Die Kassen wollen die Verschiebung nicht hinnehmen, insbesondere Ersatz- und Betriebskrankenkassen machen mobil. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), sprach von einem „weiteren Geschenk an die Pharmaindustrie“. Die Preisgabe von Milliardeneinsparungen passe nicht zum politischen Ziel, die GKV-Beiträge stabil zu halten.
Der Protest kommt nicht von ungefähr: In diesem Lager wurden die ersten Ausschreibungen gestartet. Der BKK-Dienstleister SpectrumK war vorgeprescht und hat bereits Zuschläge erteilt. Aber auch die Barmer sowie das Konsortium aus TK/DAK, KKH/HKK/hek sowie GWQ haben die Hersteller bereits zu Geboten für rund 15 Biologika aufgerufen. Hier wird es spannend, denn bei allen drei Ausschreibungen laufen die Fristen zum Einreichen der Angebote Anfang Juni ab. Je nachdem, wie schnell das ApoVWG verabschiedet wird, könnte es knapp werden, hier noch Zuschläge zu vergeben.
Nach der 2./3. Lesung am Freitag im Bundestag muss das ApoVWG noch den Bundesrat passieren. Die Länderkammer hat vor der parlamentarischen Sommerpause noch zwei Sitzungen: am 12. Juni und am 10. Juli. Der Gesetzentwurf ist zwar nicht zustimmungspflichtig, die Länder könnten allerdings den Vermittlungsausschuss anrufen.
Die Kassen könnten ihre Ausschreibung also gerade noch rechtzeitig durchbringen. Ob die bereits geschlossenen Verträge mit Inkrafttreten der Regelung noch Bestand haben, ist unter Juristen umstritten. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wollte sich auf Nachfrage dazu nicht äußern.
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