Exklusivzuschlag für Remsima

Biosimilars: Ab 1. Juni gelten Rabattverträge

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Berlin -

Während die Politik die geplanten Exklusivzuschläge für Biologika noch zwei Jahre aufschieben will, schaffen die Kassen jetzt Fakten. Der BKK-Dienstleister SpectrumK hat Zuschläge erteilt – und die Rabattverträge sollen bereits im Juni starten.

SpectrumK war im Februar vorausgeprescht und hatte fünf Biologika ausgeschrieben. Jetzt wurden die Zuschläge erteilt:

  • Filgrastim kommt Ratiopharm (Ratiograstim, Tevagrastim)und Accord (Accofil); hier waren tatsächlich zwei Lose mit je einem Partner geplant.
  • Etanercept kommt ebenfalls wie geplant von Biocon (Nepexto) und Biogen (Benepali).
  • Exklusiver Lieferant bei Infliximab ist mit Remsima Celltrion mit Niederlassung in Ungarn; dies war tatsächlich von Anfang an eine Exklusivausschreibung.

Die Verträge starten bereits am 1. Juni und laufen bis Ende März 2028.

Bei zwei weiteren Wirkstoffen gibt es keine Zuschläge:

  • Für Epoetin alfa oder Epoetin zeta waren zwei Fachlose geplant, in denen jeweils zwei Zuschläge erteilt werden sollten.
  • Ein Exklusivzuschlag sollte bei Teriparatid vergeben werden, das Los wurde allerdings gestrichen.

Beteiligt sind verschiedene Betriebskrankenkassen:

  • BKK B. Braun Aesculap
  • BKK Euregio
  • BKK EVM
  • BKK EWE
  • BKK exklusiv
  • BKK Herkules
  • BKK Linde
  • BKK Mahle
  • BKK Miele
  • Mobil Krankenkasse
  • BKK Pfaff
  • BKK Pfalz
  • BKK PwC
  • BKK ProVita
  • BKK Public
  • BKK Rieker, Ricosta, Weisser
  • BKK Salzgitter
  • BKK Scheufelen
  • BKK Technoform
  • BKK VDN
  • BKK VerbundPlus
  • BKK Werra-Meissner
  • BKK Wirtschaft & Finanzen
  • BKK Würth
  • Zf BKK
  • BKK24
  • Bosch BKK
  • Continentale BKK
  • Debeka BKK
  • energie-BKK
  • EY BKK
  • Karl Mayer BKK
  • mhplus BKK
  • mkk - meine krankenkasse
  • Novitas BKK
  • Pronova BKK
  • R+V BKK
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
  • TUI BKK
  • WMF Betriebskrankenkasse

Parallel laufen Ausschreibungen der Barmer sowie Ausschreibungen der anderen Ersatz- und Betriebskrankenkassen unter Federführung von TK und GWQ.

Seit 1. April müssen Biologika in der Apotheke ausgetauscht werden. Laut einem Änderungsantrag zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ist ein befristeter Ausschluss von exklusiven Rabattverträgen über patentfreie Biologika geplant. Open-House-Verträge bleiben möglich. Zudem sieht der Änderungsantrag eine Evaluation der Regelung nach einem Jahr vor.

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