Ausschreibungen rückabwickeln

Biologika: BMG bittet Kassen um Verzicht

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Berlin -

Rabattverträge für Biologika sollen auf Juli 2028 verschoben werden. Doch Ersatz- und Betriebskrankenkassen haben bereits Ausschreibungen gestartet. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bittet die Verantwortlichen jetzt, den Willen des Gesetzgebers zu respektieren und auf Zuschläge zu verzichten.

Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) wurde beschlossen, für einen befristeten Zeitraum auf exklusive Rabattverträge über Biosimilars zu verzichten. Die Wirkungen der Regelung und die Marktentwicklung sollen nach einem Jahr evaluiert werden. Mit. der Regelung soll der besonderen Dynamik im Bereich der Biosimilars sowie der großen Bedeutung resilienter Produktionsstrukturen und der Biotechnologie Rechnung getragen werden. „Ziel ist ausdrücklich, mehrere Anbieter mit Biosimilar-Produktion in Deutschland beziehungsweise der Europäischen Union zu erhalten und damit die Versorgungssicherheit nachhaltig zu stärken. Weiterhin möglich bleiben Open-House-Verträge“, so BMG-Abteilungsleiter Thomas Müller in seinem Brief an die Kassen.

„Diese getroffene Regelung ist von zentraler Bedeutung mit Blick auf den Erhalt des Biosimilar-Marktes und damit insbesondere die Versorgungssicherheit in Deutschland dauerhaft zu gewährleisten“, so Müller weiter. Zwischenzeitlich sei aber öffentlich bekannt geworden, dass mehrere Kassenverbände beziehungsweise Dienstleister Ausschreibungen zu exklusiven Rabattverträgen für Biosimilars gestartet und in einem Fall bereits bezuschlagt hätten. „Dies geschah ungeachtet dessen, dass das BMG mit den Beteiligten bereits im Januar 2026 im Rahmen des Fachgesprächs ,Biosimilars' die Thematik diskutiert und gesetzliche Änderungen ausdrücklich in Aussicht gestellt hatte.“

Mit dem Beschluss des ApoVWG im Bundestages sei nun klargestellt, dass die Versorgungssicherheit bei Biosimilars sowie der Erhalt eines resilienten Marktes Vorrang vor exklusiven Rabattvertragsmodellen haben sollten. „Laufende Ausschreibungsverfahren zu exklusiven Rabattverträgen stehen daher nicht nur im Widerspruch zur Zielrichtung der beschlossenen Regelung, sondern drohen auch, die vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte Marktstruktur und Versorgungsresilienz zu beeinträchtigen.“

Daher fordere er die Kassen nachdrücklich auf, bereits eingeleitete Vergabeverfahren, die noch nicht bezuschlagt wurden, unverzüglich einzustellen. „Das Festhalten an laufenden Ausschreibungsverfahren steht in Widerspruch zu dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages und konterkariert die Absicht des Gesetzgebers.“ Außerdem bitte er darum, auch im Fall des bereits bezuschlagten Verfahrens, dessen Vertragslaufzeit aber noch nicht begonnen habe, „die rechtlichen Einstellungs- beziehungsweise Rückabwicklungsmöglichkeiten“ zu prüfen.

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