ApoRetro – Der satirische Wochenrückblick

Kassen-Knigge: Rüpeln mit Rezept

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Berlin -

Seit jeher gilt das Gesundheitswesen als Haifischbecken. Jeder gegen jeden, lautet allzu oft die Devise. In den vergangenen Jahren sind die Sitten noch einmal merklich rauer geworden, der Umgangston hat sich deutlich verschärft. Dem will die sanftmütige Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nicht länger tatenlos zusehen.

Der Knigge für das Gesundheitswesen kommt in Form eines neuen Sozialgesetzbuchs daher. „SGB XIII – Höflichkeit im Gesundheitswesen“ lautet der konkrete Titel. Die Nummer passt, 2019 hatte der damalige Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sie übersprungen und stattdessen direkt SGB XIV eingeführt. Für Warken kommt die Auslassung sehr gelegen: Die Unglückszahl darf ruhig als Menetekel wahrgenommen von all denjenigen, die sich partout nicht an die neuen Umgangsformen gewöhnen wollen.

Und von denen scheint es eine ganze Menge zu geben im Gesundheitswesen. Fangen wir an bei den Kassen, die ihren ursprünglichen Auftrag völlig aus dem Auge verloren haben – nämlich möglichst geräuschlos eine optimale Versorgung ihrer Versicherten zu ermöglichen, am besten von der Seitenlinie aus. Sie aber sind längst nicht mehr nur die Pfennigfuchser, sie sind die Spielverderber im Gesundheitssystem: Schon präventiv wird permanent Gift und Galle in alle Richtungen verspritzt – offenbar eine gezielte Taktik, um mit einer guten Portion Überheblichkeit und Zynismus und viel Schaum vor dem Mund im Gefeilsche mit den Leistungserbringern das Optimum herauszuholen.

Weiter bei den Gesundheitspolitikern. Wenn nicht gerade Wahlkampf ist, darf man hier auch die eine oder andere Frontalattacke erleben. Unerreicht ist hier natürlich die Grünen-Abgeordnete Paula Piechotta, die irgendwo zwischen der wütenden Kleinen Mü aus den Mummins und der skandalumwobenen Rockerbraut Courtney Love zu verorten sein dürfte.

Gut, auch bei den Leistungserbringern ist nicht immer eitel Sonnenschein. Jedenfalls lässt sich KBV-Chef Dr. Andreas Gassen nicht nachsagen, allzu viel Zeit mit der Suche nach unnötigen Floskeln zu vergeuden. Und wenn sie wirklich allzu sehr in die Enge gedrängt werden, wird auch aus diesem Lager gelegentlich „scharf geschossen“. Legendär sind hier Unterschriftenlisten, Karabinerhaken und Null-Plakate.

Wer austeilt, muss nicht einstecken

Das Erstaunliche ist nur, dass ausgerechnet diejenigen, die am schärfsten austeilen, selbst am wenigsten einstecken können. Selbst Berichterstattung in den Medien wird auf die Goldwaage gelegt. Wer allzu kritisch ist, mit dem redet man eben nicht.

Aber so kann es ja nicht weiter gehen, hat Warken erkannt und alle Parteien an einen Tisch geholt. Ziel der Mediationsübung war es, die tieferliegenden Motive zu ergründen. Doch das funktionierte nur so mittel. „Wir hören aufmerksam zu und lassen die anderen ausreden“, musste sie die Aussprache mehrmals unterbrechen. „Wir wenden keine verbale Gewalt an“, war nach einer halben Stunde schon ihre letzte Ermahnung. Dann wurde die Sitzung abgebrochen.

KI-Montage zeigt Paula Piechotta in der Schule
Auch diese rüpelige Abgeordnete muss nachsitzen.Montage: APOTHEKE ADHOC / Gemini / Adobe Firefly

Stattdessen wurde nun das schon erwähnte SGB XIII auf den Weg gebracht.

Sozialgesetzbuch Dreizehntes Buch (XIII) – Kommunikation und Wertschätzung im Gesundheitswesen

§ 1 Grundsatz der wertschätzenden Kommunikation

Ein wertschätzender und diskriminierungsfreier Umgangston ist integraler Bestandteil der politischen Kultur. Er dient der Aufrechterhaltung der psychischen Gesundheit der Interessenvertreter, der Vermeidung von Kommunikationsdefiziten im politischen Alltag sowie der Sicherung des gesetzgeberischen Erfolgs.

(1) Alle Vertreter von in der Gesundheitsversorgung tätigen Personen sind verpflichtet, ihr Handeln im Umgang miteinander an den Grundsätzen der gegenseitigen Achtung, der Höflichkeit und des kollegialen Respekts auszurichten. Dies gilt unabhängig von der jeweiligen Hierarchiestufe, dem jeweiligen Gehalt (inklusive Reisekosten und Boni) oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe.

(2) Die Interessenvertreter haben durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass Verstöße gegen das Gebot der kollegialen Höflichkeit systematisch erfasst, aufgearbeitet und durch präventive Konzepte zur Förderung einer positiven Betriebskultur nachhaltig unterbunden werden. Dazu ist jeder Berufsverband verpflichtet, eine Höflichkeitsbeauftragte oder einen Höflichkeitsbeauftragten zu benennen, die oder der:

  1. die Beachtung der Regelungen überwacht,
  2. interne Schulungsangebote organisiert,
  3. die Verantwortung für den Kummerkasten bei etwaigen Beschwerden trägt.

(3) Um auch in kritischen und hitzigen Momenten Anstand zu wahren, haben sich alle in Satz 1 definierten Parteien zu jedem Zeitpunkt an verbindliche Sprachregeln zu halten. Diese umfassen:

  1. Das Formulieren in Ich-Botschaften. (Beispiel: Statt „Die Arzneimittelpreise explodieren!“ gilt künftig: „Ich empfinde die Kosten für Arzneimittel als sehr stark angestiegen.“)
  2. Das Spiegeln der Kernaussagen vor neuem eigenen Input. So werden Missverständnisse vermieden und alle Beteiligten werden aktiv gehört.
  3. Das Verbleiben im Hier und Jetzt. Alte Konflikte dürfen künftig im professionellen Rahmen nicht wieder aufgerollt werden. (Zitat Nina Warken: „Mal ehrlich, Apothekerschaft, es waren doch ganz andere Minister, die euer Fixum nicht erhöht haben, warum bekomme ich das jetzt ständig zu hören?“)
  4. Das korrekte Einfordern von Höflichkeitsfloskeln. Auch im professionellen Kontext dürfen die Regeln des „Bitte“ und „Danke“ nicht unter den Tisch fallen. Ohne ein höfliches „Bitte“ werden Forderungen künftig nicht mehr anerkannt, ohne eine schriftliche Dankeskarte nicht umgesetzt.

(4) Zusätzlich zu den in Absatz 3 definierten Regeln ist von Strohmann-Argumenten sowie von Formen des sogenannten „Whataboutism“ zukünftig abzusehen.

§ 2 Handhabe bei ordnungswidrigem Verhalten

(1) Wer innerhalb der gesundheitspolitischen Kommunikation als in § 1 definierter Vertreter gegen die Vorschriften in § 1 Abs. 3 Satz 1 bis 4 verstößt, wird je nach Schwere mit einmonatigem Kuchendienst, in besonderen Härtefällen mit Silent Treatment bestraft.

(2) Zu dem nach Absatz 1 ordnungswidrigen Verhalten zählen explizit auch passiv-aggressive Verhaltensweisen wie:

  1. das Augenverdrehen,
  2. tiefes Seufzen,
  3. Stirnrunzeln oder die Arme vor der Brust verschränken.

§ 3 Inkrafttreten

Besser gestern als heute!

In diesem Sinne verabschieden wir uns in der Hoffnung, dass die kommenden Tage Ihnen die wohlverdiente Muße und eine erquickende Erholung schenken. Mögen Ihnen Stunden voller Labsal und Freude beschieden sein! Mit den besten Empfehlungen und in vorzüglicher Hochachtung!

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