Zuzahlung steigt 2027

DocMorris nutzt Spargesetz für eigene Werbung

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Berlin -

DocMorris hat im zweiten Quartal den Umsatz mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gesteigert. Der Trend soll sich fortsetzen. Dabei setzt der Versender schon jetzt auf die Erhöhung der Zuzahlung im kommenden Jahr.

„Ab 2027: +50 Prozent Zuzahlung ... Wir haben schon heute die Lösung: Wir übernehmen die Zuzahlung für Ihre E-Rezepte bei digitaler Einlösung“, lautet die Push-Nachricht an die DocMorris-Kund:innen.

Davor, dass die Versender die höheren Zuzahlungen nutzen werden, um auf Kundenfang zu gehen, hatte die Abda bereits im April gewarnt. Sie forderte, die Zuzahlungspflicht auch für Versandapotheken durchzusetzen und hierbei andere Wege als den derzeit vorgesehenen über die Paritätische Stelle zu gehen.

Ausländische Versandapotheken verzichten – abweichend von den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs (SGB V) und des Rahmenvertrages – oft auf Zuzahlungen als gezieltes Marketinginstrument. „Dies führt zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Apotheken vor Ort“, so die Abda. Die Versender erklärten zuletzt, dass nicht nur der Europäische Gerichtshof (EuGH), sondern nunmehr auch der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall von ausländischen Versendern die Preisbindung für unwirksam erklärt habe.

DocMorris wirbt auf der Webseite damit, dass „alle E-Rezepte zuzahlungsfrei“ sind. „Die Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung erfolgt im Rahmen einer digitalen Einlösung eines gültigen Kassenrezeptes (gilt nicht für Privatrezepte, Rezepturen und Freitextrezepte)“, heißt es im Kleingedruckten. Kund:innen müssen zudem ein Kundenkonto beim Versender haben. Außerdem werde die Zulassung nur für verschreibungspflichtige Produkte erlassen. Mehrkosten müssen jedoch von den Versicherten gezahlt werden. „Sofern eine Übernahme der Zuzahlung erfolgt, wird kein Rezept-Bonus gutgeschrieben.“

7,50 Euro ab 2027

Die Zuzahlung für Arzneimittel wird zum neuen Jahr um 50 Prozent erhöht. Die Zuzahlungen betragen dann 10 Prozent des Abgabepreises – mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro, aber nicht mehr als die Kosten für das Arzneimittel. Grundlage ist das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG), das am vergangenen Freitag beschlossen wurde. Zudem wurden alle weiteren Zuzahlungen wie beispielsweise für Hilfsmittel von 10 auf 15 Euro angehoben. Die Befreiungsgrenzen bleiben unverändert. Die geplante Dynamisierung wurde nicht umgesetzt.

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