Die Freie Apothekerschaft (FA) versucht derzeit, auf verschiedenen Wegen gegen die Rx-Boni-Praxis von DocMorris vorzugehen. Während der Verein zuletzt den GKV-Spitzenverband aufgefordert hatte, die Duldung der rechtswidrigen Gutscheine des Versenders zu beenden, gibt es nun den nächsten Erfolg vor Gericht. Das Landgericht Hamburg (LG) hat eine Rabattgutschein-Aktion von DocMorris als unzulässig eingestuft.
Ein von der FA unterstützter Apotheker war gegen die Aktion vorgegangen. Der Verein freue sich über den Erfolg, immerhin gab das Gericht der wettbewerbsrechtlichen Klage auf Unterlassung statt. Die streitgegenständlichen Gutscheinmodelle verstoßen demnach gegen die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes (HWG). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Diese Rechtsprechung folgt konsequent der des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem vergangenen Jahr.
Gemäß der Werbeaktion von DocMorris wurde bei der Einlösung eines Kassenrezepts via App einen 10-Euro-Gutschein angeboten. „Diese sollten zunächst mit der gesetzlichen Zuzahlung verrechnet werden und verbleibende Gutscheinbeträge konnten dann innerhalb derselben Bestellung für den Kauf von Waren des Gesamtsortiments (mit wenigen Ausnahmen), einschließlich nichtverschreibungspflichtiger Arzneimittel, genutzt werden“, bemängelt die FA.
„Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal für einen rechtssicheren und geordneten Wettbewerb im Apothekenmarkt“, erklärt Daniela Hänel, 1. FA-Vorsitzende. „Es bestätigt, dass auch große Marktteilnehmer an die gesetzlichen Spielregeln gebunden sind und wirtschaftliche Anreize bei Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln klare Grenzen haben.“
Damit werde die inhabergeführte Apotheke vor Ort sowie das geltende Preis- und Werberecht im Gesundheitswesen gestärkt, heißt es.
In einem Aufforderungsschreiben hatte die FA kürzlich erst den GKV-Spitzenverband aufgefordert, gegen DocMorris vorzugehen. Der Versender verstoße mit seinen Rx-Boni gegen das HWG; das stehe spätestens seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 6. November vergangenen Jahres fest.
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