Korrektur am Spargesetz

Koalition will Zyto-Ausschreibungen zurück

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Berlin -

Die SPD will sich bei der Überarbeitung des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) dafür einsetzen, dass Ausschreibungen für Parenteralia wieder eingeführt werden. Darauf habe man sich mit dem Koalitionspartner bereits verständigt, sagte Gesundheitssprecher Christos Pantazis dem Tagesspiegel Background.

Demnach soll es im Bereich der Sterilherstellung wieder exklusive Ausschreibungen geben. Diese waren 2016 unter dem damaligen Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) abgeschafft worden, weil sie zu einem Vorteil für Herstellbetriebe und damit zu einer Gefährdung der Versorgung durch Apotheken vor Ort zu führen drohten.

Schon die Finanzkommission Gesundheit hatte die Wiedereinführung empfohlen: Man müsse den Krankenkassen ein zusätzliches Instrument zur Verfügung stellen, um Effizienzreserven im Markt der Zytostatikaherstellung zu erschließen, hieß es im Frühjahr im Bericht. „In einem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem ist es grundsätzlich gerechtfertigt, Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen, sofern dabei die Qualität der Versorgung gesichert bleibt. Dafür eignet sich die Durchführung von Ausschreibungen auf Ebene der herstellenden Apotheken. Solche Ausschreibungen ermöglichen zudem, spezifische Qualitätsanforderungen in der Versorgung mit Zytostatika verbindlich festzulegen.“

Auf Grundlage einer Schätzung des AOK-Bundesverbands sei von einem Rabattvolumen von 20 bis 30 Prozent auszugehen und damit von Einsparungen zwischen 200 und 300 Millionen Euro jährlich ab 2027, so die Gutachter.

Im Gesetz wurde diese Empfehlung nicht umgesetzt. Das soll auf Druck der Kassen hin nachgeholt werden, insbesondere die AOK treibt das Thema vor sich her. Dr. Sabine Richard, Geschäftsführerin Versorgung im AOK-Bundesverband, hatte die Ausschreibungen in ihrer Rolle bei der AOK Nordost vorangetrieben.

Laut Tagesspiegel Background soll es rund zehn Änderungsanträge geben. Auch Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich sind demnach vorgesehen, dazu ein 20-prozentiger Preisabschlag bei Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), wenn diese nicht länger als vier Wochen genutzt werden. Zudem soll der Anstieg bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen um einen Prozentpunkt gesenkt werden. Auch die Regelung zum Kinderkrankentagegeld soll geändert werden.

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