Noch liegen die Änderungsanträge von Union und SPD nicht vor, doch einen Termin für die Anhörung im Gesundheitsausschuss gibt es bereits. Es geht unter anderem um Ausschreibungen bei Hilfsmitteln und Sterilrezepturen und um die Abgabe von Cannabis.
Mit der Notfallreform sollen mehrere Korrekturen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) vorgenommen werden. Auf ein Dutzend Änderungsanträge haben sich die Regierungsfraktionen verständigt. Dazu gehören Ausschreibungen im Bereich der Sterilherstellung und Hilfsmittelversorgung sowie eine Klarstellung bei Cannabis.
Am 7. Oktober soll dazu im Gesundheitsausschuss eine Anhörung stattfinden. Thema sind außerdem zwei Anträge der AfD zur Facharztausbildung und zu Kliniken. Auch die Abda und der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheker (VZA) sollen eingeladen werden; beide hatten die Pläne bereits öffentlich zurückgewiesen.
In § 129 Sozialgesetzbuch (SGB V) sollen apothekenbezogene Ausschreibungen für Zytostatika wieder erlaubt werden. „Mit der Änderung wird die Möglichkeit zur Vereinbarung von Sonderregelungen über die Versorgung mit parenteralen Zubereitungen, insbesondere im Hinblick auf Preise, wieder eingeführt“, heißt es in der Übersicht.
Dasselbe ist in den §§ 126 und 127 für den Bereich der Hilfsmittel geplant. „Mit der Änderung wird die Möglichkeit, im Hilfsmittelbereich Ausschreibungen durchzuführen, wieder eingeführt.“ Hinzu kommt eine weitere Neuregelung: „Um den bürokratischen Aufwand für die Umsetzung des auf die Jahre 2027 und 2028 befristeten Abschlags von 3 Prozent auf alle Hilfsmittelversorgungen so gering wie möglich zu halten, wird der Abschlag pauschal auf Rechnungsebene durch die Krankenkassen gekürzt. Zudem wird in der Begründung klargestellt, dass der Abschlag auch für Pflegehilfsmittel in der SPV sowie für doppelfunktionale Hilfsmittel gilt, die anteilig von GKV und SPV finanziert werden.“
Außerdem soll es eine politische Klarstellung im Bereich von Cannabis geben. Konkret geht es um die Weiterentwicklung und Konkretisierung des Therapieversuchs mit cannabishaltigen Fertigarzneimitteln: „Der Therapieversuch hat nur in der Indikation, für die das cannabishaltige Fertigarzneimittel zugelassen ist, zu erfolgen. Die Dauer des Therapieversuchs wird in das Ermessen der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte gestellt.“
Weitere Änderungsanträge betreffen Lockerungen bei Kinder- und Jugendärzt:innen sowie in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Außerdem geht es um Prüfquoten und Zuschläge im Bereich der Kliniken, eine zusätzliche Absenkung der Verwaltungskosten der Krankenkassen um 1 Prozentpunkt pro Jahr, Abschläge bei nicht genutzten DiGA, Informationspflichten bei Zusatzbeiträgen und andere Themen.