Die Koalition will „apothekenbezogene Ausschreibungen“ im Bereich der Sterilrezepturen wieder einführen. Wie aus den jetzt vorgelegten Änderungsanträgen hervorgeht, sollen die Kassen nur gemeinsam ausschreiben.
„Zur Sicherstellung der Versorgung mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patientinnen und Patienten können die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen Verträge mit Apotheken der entsprechenden maßgeblichen Organisation der Apotheker auf Landesebene schließen; dabei können Abschläge auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers und die Preise und Preisspannen der Apotheken vereinbart werden“, heißt es in einer Ergänzung für § 129 Abs. 5 Sozialgesetzbuch (SGB V). „Verträge nach Satz 4 müssen von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen gemeinsam und einheitlich geschlossen werden.“
Während im Wortlaut allgemein von „parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie“ die Rede ist, zielt die Überschrift des Änderungsantrags konkret auf „apothekenbezogene Ausschreibungen für Zytostatika“ ab.
Mit der Änderung werde die Möglichkeit zur Vereinbarung von Sonderregelungen über die Versorgung mit parenteralen Zubereitungen, insbesondere im Hinblick auf Preise, wieder eingeführt, heißt es zur Begründung. „Die Regelung dient der Umsetzung des Wirtschaftlichkeitsgebots. Für die Verträge nach § 129 SGB V gilt die gesetzliche Zielvorgabe, eine möglichst wirtschaftliche Versorgung der Versicherten zu erreichen. Vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven sollen ohne Einschränkungen der Qualität und Sicherheit der Versorgung erschlossen werden können.“
Der Abschluss dieser Verträge sei nicht verpflichtend. Jede Vereinbarung müsse „von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen gemeinsam und einheitlich mit Apotheken der entsprechenden maßgeblichen Organisation der Apotheker auf Landesebene geschlossen“ werden. „Durch die Vereinbarungen auf regionaler Ebene soll eine friktionsfreie ortsund zeitnahe Versorgung sichergestellt werden.“