Änderungsanträge zur Notfallreform

Neue Pläne für Cannabis und Sterilrezepturen

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Berlin -

Mit der Notfallreform sollen mehrere Korrekturen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) vorgenommen werden. Dazu gehören Ausschreibungen im Bereich der Sterilherstellung und Hilfsmittelversorgung sowie eine Klarstellung bei Cannabis.

So sollen in § 129 Sozialgesetzbuch (SGB V) apothekenbezogene Ausschreibungen für Zytostatika erlaubt werden. „Mit der Änderung wird die Möglichkeit zur Vereinbarung von Sonderregelungen über die Versorgung mit parenteralen Zubereitungen, insbesondere im Hinblick auf Preise, wieder eingeführt“, heißt es im Entwurf.

Dasselbe ist in den §§ 126 und 127 für den Bereich der Hilfsmittel geplant. „Mit der Änderung wird die Möglichkeit im Hilfsmittelbereich Ausschreibungen durchzuführen, wieder eingeführt.“ Hinzu kommt eine weitere Neuregelung: „Um den bürokratischen Aufwand für die Umsetzung des auf die Jahre 2027 und 2028 befristeten Abschlags von 3 Prozent auf alle Hilfsmittelversorgungen so gering wie möglich zu halten, wird der Abschlag pauschal auf Rechnungsebene durch die Krankenkassen gekürzt. Zudem wird in der Begründung klargestellt, dass der Abschlag auch für Pflegehilfsmittel in der SPV sowie für doppelfunktionale Hilfsmittel gilt, die anteilig von GKV und SPV finanziert werden.“

Leichtere Verschreibung von Cannabis-Extrakten

Außerdem soll es eine politische Klarstellung im Bereich von Cannabis geben. Konkret geht es um die Weiterentwicklung und Konkretisierung des Therapieversuchs mit cannabishaltigen Fertigarzneimitteln: „Der Therapieversuch hat nur in der Indikation, für die das cannabishaltige Fertigarzneimittel zugelassen ist, zu erfolgen. Die Dauer des Therapieversuchs wird in das Ermessen der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte gestellt.“

Heißt: Ärztinnen und Ärzte müssen nicht zunächst ein Präparat wie Exilby verordnen, das eigentlich nur für die Behandlung von Kreuzschmerzen mit neuropathischer Komponente zugelassen ist, wenn sie einen Patienten oder eine Patientin, die unter einem anderen Krankheitsbild leidet, auf einen Extrakt einstellen wollen.

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