Der Deutsche Apothekerverband (DAV) lehnt die Wiedereinführung von Ausschreibungen bei der Versorgung mit patientenindividuell hergestellten Zytostatika und Hilfsmitteln ab und warnt vor erheblichen Risiken für die Versorgung.
„Die Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten ist extrem sensibel, sie braucht kurze Wege und eingespielte Strukturen. Die enge Zusammenarbeit von behandelnder Arztpraxis, herstellender Apotheke und Patientinnen und Patienten vor Ort ist ein wesentlicher Faktor für eine sichere und hochwertige Versorgung. Ausschreibungen würden diese bewährten Versorgungsstrukturen zerstören und die wohnortnahe Betreuung der Patientinnen und Patienten schwächen“, so der DAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann.
Er warnt zudem vor strukturellen Negativfolgen im Apothekenmarkt: „Die Ausschreibungen werden dazu führen, dass nur noch einige wenige Apotheken die Versorgung mit Zytostatika übernehmen. Diese Marktkonzentration gefährdet die Existenz etlicher spezialversorgender Apotheken und damit die wohnortnahe Versorgung vieler Patientinnen und Patienten.“
Auch wirtschaftlich sei die Maßnahme unnötig, denn zum 1. Oktober würden bereits neue Preise in der Hilfstaxe in Kraft treten. Weil dadurch die Herstellerrabatte von den Apotheken an die Krankenkassen weitergegeben würden, würden nach vorläufigen Berechnungen bereits 160 Millionen Euro pro Jahr eingespart. „Durch den erfolgten Schiedsspruch sparen wir ab Oktober einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr ein und leisten damit einen weiteren Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen. Die nun geplanten Ausschreibungen würden also keinen nennenswerten zusätzlichen Nutzen bringen, dafür aber erhebliche Risiken für die Patientenversorgung“, so Hubmann.
Der DAV kritisiert auch die ebenfalls bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur Wiedereinführung der Hilfsmittel-Ausschreibungen. „Ähnlich wie in der onkologischen Versorgung ist es auch bei Hilfsmitteln so, dass die Patientinnen und Patienten eine möglichst individuelle Beratung und Versorgung benötigen. Wenn nur noch der Preis bei der Beauftragung eines Leistungserbringers zählt, wird die Versorgungsqualität zwangsweise leiden“, so Hubmann.
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