Rx-Boni statt Eigenbeteiligung

Zuzahlung: Abda warnt vor Versendern

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Berlin -

Höhere Zuzahlungen werden den Versendern regen Zulauf bescheren – vor dieser „Nebenwirkung“ des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes warnt die Abda.

Ausländische Versandapotheken verzichteten – abweichend von den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs (SGB V) und des Rahmenvertrages – oft auf Zuzahlungen als gezieltes Marketinginstrument. „Dies führt zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Apotheken vor Ort.“ Zuletzt hatte etwa Redcare gegenüber Investoren angekündigt, die Werbemaßnahmen herunterzufahren und stattdessen auf Boni zu setzen, weil dies das effektivere Mittel sei. Beide Versender erklärten zuletzt, dass nicht nur der Europäische Gerichtshof (EuGH), sondern nunmehr auch der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall von ausländischen Versendern die Preisbindung für unwirksam erklärt habe.

Mit Blick auf das geplante Spargesetz fordert die Abda daher, die Zuzahlungspflicht auch für Versandapotheken durchzusetzen und hierbei andere Wege als den derzeit vorgesehenen über die Paritätische Stelle zu gehen. „Die derzeit geltende Regelung ist, wie wir umfänglich in unseren Stellungnahmen zum Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) vorgetragen haben, nicht geeignet, um dem Agieren ausländischer Versender effektiv entgegenzutreten.“

Insbesondere die haftungsrechtlichen Risiken der Mitglieder der Paritätischen Stelle stünden einer effektiven Sanktionierung angesichts von Größe und Finanzkraft der Versender als unüberwindliches Hindernis entgegen. „Im SGB V sollten klare, effektiv sanktionierbare Vorschriften hinsichtlich des Verbots eines Zuzahlungsverzichts als Marketinginstrument verankert werden.“

Was die Erhöhung der Zuzahlung angeht, weist die Abda auch auf den erhöhten Aufwand hin, der in Apotheken entsteht. „Der administrative und finanzielle Aufwand für Apotheken steigt, da sie das Inkasso höherer Zuzahlungen übernehmen und damit verbundene Mehrkosten für zunehmend unbare Zahlungen sowie Zahlungsausfall- und Prozessrisiken tragen müssen. Zudem entsteht gerade zu Beginn der Erhöhung im Apothekenalltag ein erheblicher zusätzlicher Aufwand im Hinblick auf die Patientenaufklärung, insbesondere darüber, dass die Apotheken die Gebühren auf gesetzlicher Grundlage für die Krankenkassen einziehen, diese nicht im Zusammenhang mit den tatsächlichen Kosten des Arzneimittels stehen und Apotheken daraus kein finanzieller Vorteil entsteht.“

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