Um die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu stabilisieren, sollen alle Beteiligten ihren Beitrag leisten. In einem Hintergrundpapier schlüsselt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch einmal detailliert auf, wer wie stark betroffen ist. Den größten Beitrag sollen die Leistungserbringer beisteuern, den geringsten die Krankenkassen. Und am härtesten trifft es die Patientinnen und Patienten bei der Zuzahlung.
Die Leistungserbringer werden ab dem kommenden Jahr mit 11,8 Milliarden Euro zur Kasse gebeten, danach soll der Sparbeitrag weiter steigen auf 17,3 Milliarden Euro im Jahr 2028, 24,1 Milliarden Euro im Jahr 2029 und schließlich 30,9 Milliarden Euro im Jahr 2030.
Der Sparbeitrag der Krankenhäuser liegt zunächst bei 5,1 Milliarden Euro und steigt dann sukzessive auf 12,8 Milliarden Euro an. Bezogen auf die Ausgaben im vergangenen Jahr in Höhe von 111,4 Milliarden Euro entspricht dies einem anfänglichen Anteil von 5 Prozent.
Bei Arzneimitteln und Impfstoffen will das BMG zunächst 1,9 Milliarden Euro sparen, hier ist eine Steigerung auf 6,4 Milliarden Euro geplant. Bei Ausgaben von 58,5 Milliarden Euro im vergangenen Jahr entspricht dies einem initialen Abschlag von 3 Prozent.
Nicht extra ausgewiesen sind die Apotheken, die mit einem um 30 Cent erhöhten Zwangsrabatt in Summe einen Sparbeitrag von 240 Millionen Euro leisten sollen. Bei Ausgaben von zuletzt knapp 6 Milliarden Euro ergibt sich ein Sparbeitrag von 4 Prozent.
Der Großhandel ist im Sparpaket gar nicht bedacht.
Bei den Kassenärtzen sollen 2,7 Milliarden Euro an Einsparungen generiert werden, später soll der Betrag auf bis zu 5 Milliarden Euro steigen. Bezogen auf die Ausgaben im vergangenen Jahr in Höhe von 54 Milliarden Euro müssten die Praxen bei Inkrafttreten auf 5 Prozent verzichten.
Andere Leistungserbringer sollen einen Sparbeitrag von zunächst 2,1 Milliarden Euro, später 6,7 Milliarden Euro leisten. Das betrifft etwa die Bereiche Heilmittel (300 Millionen Euro bis 1,2 Milliarden Euro), Hilfsmittel (400 bis 500 Millionen Euro), Zahnärzte/Zahntechniker (200 bis 800 Millionen Euro), medizinische Behandlungspflege (100 bis 700 Millionen Euro), Fahrkosten (300 Millionen Euro bis 1,6 Milliarden Euro) sowie Reha und Vorsorge (200 bis 800 Millionen Euro). Beim Krankengeld will das BMG zwischen 300 und 400 Millionen Euro sparen.
Auch die Verwaltungskosten der Kassen sollen sinken, und zwar um 100 bis 400 Millionen Euro. Da hier zuletzt rund 13,3 Milliarden Euro aufgewendet wurden, liegt der Sparbeitrag unter 1 Prozent.
Durch Leistungsausschlüsse will das BMG zwischen 200 und 400 Millionen Euro sparen. Hier geht es um die Streichung von Homöopathie/Anthroposophie, Kürzungen bei DiGAs und Rückführungen von Mitteln aus dem Innovationsfonds. Aber auch Deckelungen bei Hebammen, Haushaltshilfen sowie besonderen Versorgungsformen sind hier erfasst.
Durch die Absenkung beim Krankengeld und Kinderkrankengeld sowie Kürzungen der Festzuschüsse beim Zahnersatz sollen 1,9 bis 2,2 Milliarden Euro gespart werden.
Mit höheren Zuzahlungen will das BMG die Patientinnen und Patienten direkt mit 1,9 Milliarden Euro zur Kasse bitten. Da zuletzt rund 5 Milliarden Euro anfielen, ist hier die größte Steigerung zu finden. Im Vergleich zum vergangenen Jahr wäre es ein Plus von 38 Prozent.
Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro sollen 1,2 bis 1,3 Milliarden Euro generiert werden.
Die weitgehende Streichung der beitragsfreien Mitversicherung von Familienangehörigen soll erst 2028 kommen und dann 2,2 Milliarden Euro pro Jahr bringen.
Der Beitragssatz der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte soll von 13 Prozent auf 17,5 Prozent angehoben werden und so 2,8 bis 3 Milliarden Euro bringen.
Ab 2029 muss der Gesundheitsfonds eigentlich die Bundesdarlehen in Höhe von 5,6 Milliarden Euro zurückzahlen. Wird dies nach hinten verschoben, könnten vorübergehend jeweils 1 Milliarde Euro eingespart werden.