GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Ärzte-Präsident: „Maßnahmen mit der Brechstange“

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Berlin -

Morgen findet die Verbändeanhörung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz statt und schon vorab äußern sich Vertreter aus Politik, von den Kassen und von Seiten der Leistungserbringer. Während die Kassen hoffen, dass die von Nina Warken (CDU) eilig vorangetriebenen Pläne nicht „verwässert“ werden, moniert der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) das Tempo, das den Leistungserbringern kaum Zeit zur Einordnung gibt.

Den Referentenentwurf für die Pläne zur Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat die Bundesgesundheitsministerin schneller vorgelegt als erwartet und drückt aufs Tempo. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bezeichnete es als „eine der größten Sozialstaatsreformen unseres Landes“.

Das Spargesetz zu eilig durchzudrücken, sei jedoch schwierig, so BÄK-PräsidentDr. Klaus Reinhardt. Angesichts des Umfangs und der Tragweite des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sei es eine „Zumutung, dass den Beteiligten lediglich vier Tage Zeit über ein Wochenende gegeben wird, um ein über 150 Seiten starkes Gesetz mit solch grundlegenden Einschnitten und Veränderungen zu prüfen und zu bewerten“.

„Diese Zeitvorgaben sind Maßnahmen mit der Brechstange und hier absolut unangebracht. Bei allem Verständnis für den bestehenden Handlungsbedarf darf bei einem so wichtigen Vorhaben nicht Schnelligkeit vor Gründlichkeit gehen“, so Reinhardt weiter. Man habe sich trotz der engen Frist „in einer ersten Bewertung differenziert mit dem Entwurf befasst“.

„Mangel an Wertschätzung“

Dem Entwurf fehle weiterhin die vollständige Refinanzierung der GKV-Beiträge für Bürgergeldempfänger. „Dies ist ein Mangel an Wertschätzung für die Versicherten und die im Gesundheitswesen Tätigen, die diese Solidarmaßnahme durch Einsparungen, Honorarkürzungen und Leistungsverdichtung tragen müssen. Die vollständige Übernahme dieser Leistungen durch den Bundeshaushalt wäre nicht nur ordnungspolitisch geboten, sie wäre auch Ausdruck eines richtig verstandenen gesamtgesellschaftlichen Solidargedankens.“

Jetzt brauche es ausreichend Zeit, „um die Folgen aller mit dem Gesetz geplanten Maßnahmen für die Patientenversorgung sorgfältig zu analysieren und auch in ihrer Wechselwirkung untereinander zu bewerten“ – auch im Hinblick auf andere anstehende Reformvorhaben, wie die Einführung des Primärversorgungssystems, die Neuregelung der Notfallversorgung und die Umsetzung der Krankenhausreform, so Reinhardt.

„Wir werden im weiteren parlamentarischen Verfahren sehr aufmerksam darauf achten, ob die Betroffenen bei der Detailausgestaltung der Reform ehrlich und ernsthaft beteiligt werden oder ob daraus eine parlamentarische Alibiveranstaltung wird. Akzeptanz und Begleitung der Reform seitens der Ärzteschaft werden maßgeblich davon abhängen.“

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