GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

7,50 bis 15 Euro: Zuzahlung steigt

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Berlin -

Versicherte müssen künftig mehr für ihre Arzneimittel zahlen, denn die Zuzahlung wird um 50 Prozent angehoben. So sieht es der Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vor.

„Die seit über 20 Jahren nicht angepassten Zuzahlungsgrenzen und -beträge werden entsprechend der seither erfolgten durchschnittlichen Lohn- und Gehaltssteigerung sowie künftig entsprechend mit der Entwicklung der Grundlohnrate fortgeschrieben“, heißt es im Entwurf. Versicherte werden dennoch nicht finanziell überfordert, heißt es. Denn: Die Begrenzung der zu leistenden Zuzahlungen auf 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen beziehungsweise 1 Prozent bei chronisch Kranken bleibt bestehen.

Konkret wird die Zuzahlung für Arzneimittel um 50 Prozent erhöht. Zuzahlungen betragen 10 Prozent des Abgabepreises – mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro, aber nicht mehr als die Kosten für das Arzneimittel.

Der Beitrag der Versicherten aufgrund von moderaten Leistungsanpassungen und einer nachholenden Anhebung der Zuzahlungen beträgt rund 3,8 Milliarden Euro in 2027 und rund 4,4 Milliarden Euro in 2030.

Kritik zum Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit kam von der Fraktion Die Linke. „Zuzahlungen dürfen nicht die treffen, die ohnehin jeden Euro umdrehen müssen“, so deren Sprecher für Gesundheitsökonomie, Ates Gürpinar. Zudem wird bemängelt, dass mehr Menschen von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in eine private wechseln, als umgekehrt und sich so der Solidargemeinschaft entziehen.

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